Ratgeber · Haftpflicht
Betriebshaftpflicht: 10 Fragen, die du vor dem Abschluss klären solltest
Versichert sein sollte in der Betriebshaftpflicht alles, was dein Betrieb heute tatsächlich tut, mit einer Deckungssumme für den größten anzunehmenden Personenschaden und mit den Bausteinen, die zu deinen Risiken passen: Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Produkte, Umwelt, Subunternehmer, Ausland. Ob dein Antrag das leistet, klärst du vor der Unterschrift mit zehn Fragen an Vermittler oder Versicherer. Die Antworten gehören schriftlich in Antrag oder Police, nicht in ein Telefonprotokoll.
Warum die Fragen vor der Unterschrift gestellt werden müssen
Die Betriebshaftpflicht zahlt, was im Vertrag steht, und nichts darüber hinaus. Was fehlt, fällt im Schadenfall auf dich zurück, und hier unterscheiden sich die Haftungsrisiken für inhabergeführte Unternehmen von denen eines Konzerns: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR oder OHG haftest du mit dem Privatvermögen, bei einer GmbH mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, also mit Maschinen, Forderungen und Rücklagen. Einen Personenschaden mit lebenslangen Folgekosten trägt kein Betrieb dieser Größe aus eigener Kraft.
Nach dem Schaden lässt sich nichts nachbessern. Vor der Unterschrift kostet jede Frage nur eine Zeile im Antrag. Die zehn Fragen unten sind die, deren Antworten wir in Bestandsverträgen am häufigsten vermissen.
Die zehn Fragen vor dem Abschluss
- Steht im Vertrag, was mein Betrieb heute tut? Versichert ist die Tätigkeit, die in der Betriebsbeschreibung steht. Lies sie im Antrag Wort für Wort und vergleiche sie mit dem, womit du Geld verdienst: Haupttätigkeit, Nebentätigkeiten, Handel mit Fremdprodukten, Montage beim Kunden, Vermietung von Geräten, Beratung oder Planung als Zusatz. Der Gewerbeschein ist dafür zu grob. Fehlt eine Tätigkeit, gehört sie vor der Unterschrift in den Antrag und nicht in eine Notiz des Vermittlers.
- Welche Schadenarten sind gedeckt, und was passiert bei echten Vermögensschäden? Personen- und Sachschäden plus die daraus folgenden Vermögensschäden sind der Standard. Echte Vermögensschäden, also Fehler in Beratung, Planung oder Software ohne kaputte Sache, deckt die Betriebshaftpflicht meist gar nicht oder nur mit kleinem Sublimit. Berätst, planst oder entwickelst du, frag nach der Vermögensschadenhaftpflicht als Ergänzung. Welche der beiden Policen zu welchem Betrieb gehört, steht im Beitrag Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht.
- Reicht die Deckungssumme für den größten anzunehmenden Schaden, und wie oft steht sie im Jahr zur Verfügung? Für Personen- und Sachschäden sind pauschale Summen im einstelligen Millionenbereich üblich, Auftraggeber und Vermieter verlangen in Verträgen häufig 5 oder 10 Millionen Euro. Denk an deinen schlimmsten Fall: Publikumsverkehr, Arbeiten in fremden Gebäuden, Produkte im Umlauf. Frag außerdem nach der Maximierung, also wie oft der Versicherer die Summe innerhalb eines Jahres zahlt. Eine zweifache Maximierung ist verbreitet, mehr ist für Betriebe mit vielen Einsätzen pro Jahr sinnvoll.
- Welche Sublimits stecken im Vertrag? Unabhängig von der Deckungssumme begrenzen viele Verträge einzelne Risiken auf deutlich kleinere Beträge: Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Bearbeitungsschäden, Abhandenkommen fremder Sachen, Vermögensschäden. Lass dir alle Sublimits als Liste geben und prüfe jede Zahl gegen dein Risiko. Ein Sublimit von einigen zehntausend Euro für Bearbeitungsschäden ist für einen Dachdecker, der auf Mehrfamilienhäusern arbeitet, zu wenig.
- Sind Bearbeitungsschäden und Mietsachschäden eingeschlossen? Schäden an fremden Sachen, an denen du gerade arbeitest oder die du dafür benutzt, sind in der Grunddeckung oft ausgeschlossen. Für Handwerk, Montage, Reparatur, Reinigung und Logistik ist das der wichtigste Baustein. Frag ausdrücklich danach, mit Summe und Selbstbeteiligung. Dazu gehören Mietsachschäden an Betriebsräumen und, falls du sie nutzt, an gemieteten Maschinen und Geräten.
- Wer ist mitversichert? Angestellte Mitarbeiter sind Standard. Klär, ob auch Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer eingeschlossen sind, und in welchem Umfang: nur das Auswahlverschulden oder auch der Schaden, den der Subunternehmer selbst verursacht. Bei einer GmbH gehören die Geschäftsführer in ihrer Funktion für den Betrieb dazu. Ihre persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft ist ein eigenes Thema mit einem eigenen Vertrag, der D&O-Versicherung.
- Gilt der Schutz beim Kunden, auf der Baustelle und im Ausland? In den eigenen Räumen und beim Kunden in Deutschland gilt die Deckung normalerweise. Frag nach dem Geltungsbereich: Aufträge in der EU sind häufig mitversichert, weltweite Deckung und besonders USA und Kanada meist nicht. Ein Messeauftritt in Wien oder eine Montage in Dänemark ist schnell vereinbart, und dann muss der Vertrag das hergeben.
- Sind meine Produkte und meine Umweltrisiken abgedeckt? Stellst du her, bearbeitest oder handelst du mit Waren, brauchst du die Produkthaftpflicht, als Hersteller oder Zulieferer die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten. Rückrufkosten sind ein eigener Baustein. Lagerst oder verarbeitest du Öl, Lacke, Chemikalien, Kraftstoffe oder Kältemittel, gehören Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung dazu. Das betrifft auch die Kfz-Werkstatt mit Altöl und den Heizungsbauer mit Heizöltanks beim Kunden.
- Was ist mit Schäden, die erst später auffallen? Drei Punkte gehören hierher. Allmählichkeitsschäden, die durch langsame Einwirkung wie Feuchtigkeit oder Temperatur entstehen, sind nicht in jedem Vertrag enthalten und für Bau und Handwerk wichtig. Die Vorsorgeversicherung deckt Risiken, die während der Laufzeit neu dazukommen, bis zur nächsten Hauptfälligkeit vorläufig mit, frag nach Summe und Frist. Und klär, wie lange nach Vertragsende oder Betriebsaufgabe Ansprüche aus früheren Tätigkeiten noch gedeckt sind, vor allem bei Produkten und Bauleistungen.
- Welche Selbstbeteiligung, welche Laufzeit, und wie melde ich Änderungen? Eine Selbstbeteiligung bei Sachschäden senkt den Beitrag, bei Personenschäden sollte es keine geben. Die Laufzeit liegt oft bei einem Jahr, manche Verträge binden dich gegen Nachlass für drei Jahre, und das solltest du bewusst entscheiden. Klär außerdem, an wen du neue Tätigkeiten, mehr Umsatz oder den ersten Auslandsauftrag meldest und wie: ein fester Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse oder eine Hotline. Der Beitrag wird meist nach Umsatz oder Lohnsumme berechnet, deshalb gehört die jährliche Meldung fest in den Kalender.
Was du mit den Antworten machst
Jede Antwort gehört in den Antrag oder in die Police, als Text oder Klausel, nie als mündliche Zusage. Was nur am Telefon besprochen wurde, existiert im Schadenfall nicht. Heb dir außerdem die Liste deiner Tätigkeiten aus Frage 1 auf, sie ist die Vorlage für die jährliche Prüfung. Bekommst du auf eine Frage keine klare Antwort, ist auch das ein Ergebnis: Dann passt entweder der Tarif nicht zu deinem Betrieb oder der Ansprechpartner nicht.
Häufige Fragen
Was sollte in einer Betriebshaftpflicht mindestens versichert sein?
Personen- und Sachschäden mit den daraus folgenden Vermögensschäden, mit einer Deckungssumme, die den größten anzunehmenden Personenschaden deines Betriebs trägt, und mit einer Betriebsbeschreibung, die alle heutigen Tätigkeiten nennt. Dazu je nach Betrieb Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Produkthaftpflicht und Umweltbausteine. Alles, was unter dieser Grundlinie liegt, ist eine Police ohne Schutz.
Welche Deckungssumme ist für einen kleinen Betrieb sinnvoll?
Auch ein kleiner Betrieb kann einen großen Personenschaden verursachen, deshalb hängt die Summe am Risiko und nicht an der Betriebsgröße. Üblich sind pauschale Summen im einstelligen Millionenbereich. Wer für Auftraggeber oder in fremden Gebäuden arbeitet, orientiert sich an deren Vorgaben, häufig 5 oder 10 Millionen Euro. Der Beitragsunterschied zwischen einer mittleren und einer hohen Summe ist meist klein im Verhältnis zum Risiko.
Kann ich die Betriebshaftpflicht nach dem Abschluss noch erweitern?
Ja, in der Regel per Änderungsmeldung an den Versicherer. Neue Tätigkeiten, zusätzliche Bausteine oder eine höhere Deckungssumme lassen sich nachtragen, der Beitrag wird angepasst. Was nicht geht: einen Schaden nachträglich unter eine Erweiterung fallen lassen. Deshalb lieber vor der Unterschrift fragen als nach dem ersten Fall.
Weiterlesen
Die zehn Fragen decken den Moment der Unterschrift ab. Wie du den Haftpflichtschutz davor systematisch aufbaust, von der Betriebsbeschreibung über die Schadenarten bis zur jährlichen Prüfung, steht im Beitrag Haftpflichtschutz für Gewerbebetriebe, mit drei Betriebsprofilen und einer Liste der Bausteine. Und wenn unklar ist, ob dein Betrieb überhaupt eine Betriebshaftpflicht oder eher eine Berufshaftpflicht braucht, hilft der Beitrag Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht mit einer Zuordnung für sieben typische Betriebe.
Der nächste Schritt
Nimm den Antrag oder das Angebot, das vor dir liegt, und geh die zehn Fragen der Reihe nach durch. Jede Frage ohne schriftliche Antwort ist ein offener Punkt. Hast du schon eine Betriebshaftpflicht, funktioniert die Liste genauso mit der bestehenden Police, dann findest du die Lücken, bevor es darauf ankommt. Beides prüfen wir im Versicherungs-Check mit dir anhand deiner tatsächlichen Tätigkeiten. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.
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Wir prüfen deinen Antrag oder deine bestehende Betriebshaftpflicht gegen die zehn Fragen, zeigen dir Lücken und Sublimits schwarz auf weiß und bauen ein Konzept, das zu deinem Betrieb passt. Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck, du musst nichts kündigen.
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Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe und Mittelstand, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.