Ratgeber · Gewerbeversicherung
Gewerbeversicherung für den Mittelstand: Der komplette Leitfaden zur Absicherung deines Betriebs
Kurz gesagt: Gewerbeversicherung für den Mittelstand ist kein einzelner Vertrag, sondern ein Konzept aus mehreren Bausteinen: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung, Cyberversicherung und, als Arbeitgeberhebel, die betriebliche Altersvorsorge. Welche Bausteine dein Betrieb braucht, hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und den echten Risiken ab. Dieser Leitfaden erklärt jeden Baustein, zeigt die typischen Lücken und gibt dir einen Selbsttest mit sechs Fragen an deine eigenen Policen an die Hand.
Was ist eine Gewerbeversicherung für den Mittelstand?
Gewerbeversicherung ist der Sammelbegriff für alle Versicherungen, die ein Unternehmen gegen Schäden aus dem Betrieb heraus absichern: Haftung gegenüber Dritten, Verlust oder Beschädigung des Betriebsvermögens, Ausfall des Ertrags und die Risiken rund um Mitarbeiter und Inhaber. Es gibt sie nicht als eine Police. Ein Betrieb setzt sich seinen Schutz aus einzelnen Bausteinen zusammen, und genau daran scheitert es in der Praxis oft: Die Bausteine kommen über Jahre dazu, von verschiedenen Versicherern, aus verschiedenen Anlässen, und niemand schaut sie mehr als Ganzes an.
Im Mittelstand kommt ein zweiter Punkt dazu. Die Betriebe sind meist inhabergeführt, der Chef entscheidet auch über Versicherungen, und er hat dafür weder Zeit noch eine Fachabteilung. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitern, ein Ingenieurbüro mit vier Angestellten oder ein Händler mit zwei Filialen hat oft ein Dutzend Verträge, die zwischen 2009 und 2024 abgeschlossen wurden. Die Tätigkeitsbeschreibung in der Haftpflicht stammt aus der Gründungszeit, die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung aus dem Jahr vor der neuen Maschine, und Cyber steht in keinem Vertrag.
Die Frage „Bin ich da eigentlich versichert?" hören wir in fast jedem Erstgespräch. Sie ist berechtigt, und sie lässt sich beantworten. Dieser Leitfaden gibt dir dafür das Raster.
Gewerbe, Privat, Pflicht: die Abgrenzung
Private Versicherungen decken betriebliche Schäden nicht, und nur wenige gewerbliche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Tabelle zeigt, wo die Grenzen verlaufen.
| Versicherung | Deckt | Pflicht? | Typische Verwechslung |
|---|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die dein Betrieb Dritten zufügt | Nein, aber Grundschutz. Auftraggeber und Vermieter verlangen sie oft vertraglich | Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeit aus |
| Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht | Reine Vermögensschäden durch Beratungs- oder Planungsfehler | Ja für bestimmte Berufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsvermittler) | Betriebshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden meist nicht oder nur begrenzt |
| Kfz-Haftpflicht | Schäden durch betrieblich genutzte Fahrzeuge | Ja, gesetzlich | Privat-Kfz-Vertrag mit gewerblicher Nutzung ohne Meldung |
| Inhaltsversicherung | Maschinen, Waren, Einrichtung, Technik gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch | Nein | Hausrat deckt kein Betriebsinventar, auch nicht im Homeoffice |
| Betriebsunterbrechung / Ertragsausfall | Laufende Kosten und entgangener Gewinn während eines Stillstands | Nein | Wird mit der Inhaltsversicherung verwechselt, die nur die Sache ersetzt |
| Cyberversicherung | Eigenschäden und Haftung nach IT-Angriff oder Datenpanne | Nein | „Das macht mein IT-Dienstleister" ist keine Deckung |
| Betriebliche Altersvorsorge | Vorsorge der Mitarbeiter über den Arbeitgeber | Anspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung, Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung | Wird als freiwilliges Extra behandelt, obwohl der Anspruch gesetzlich ist |
Warum ein einzelner Schaden im Mittelstand so teuer wird
Weil im Mittelstand die Haftung, das Vermögen und das Einkommen des Inhabers an derselben Stelle hängen. Ein Konzern verkraftet einen Großschaden aus der Bilanz. Ein Betrieb mit fünfzehn Mitarbeitern verkraftet ihn nur, wenn ein Versicherer zahlt.
Drei Mechanismen sorgen dafür, dass aus einem Schaden eine Existenzfrage wird. Erstens die Haftung: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft haftest du unbegrenzt mit deinem Privatvermögen, und auch die GmbH schützt nur, solange das Gesellschaftsvermögen reicht. Zweitens die Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme deiner Inhaltsversicherung niedriger als der tatsächliche Wert, kürzt der Versicherer die Entschädigung im gleichen Verhältnis, und zwar bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalverlust. Drittens der Stillstand: Nach einem Brand oder einem Wasserschaden laufen Löhne, Miete, Leasingraten und Kredite weiter, während kein Umsatz hereinkommt. Dieser Teil ist in der Praxis oft teurer als der Sachschaden selbst.
Dazu kommt das, was wir den Vertragsbestand von der Stange nennen. Standard-Pakete, über Jahre von wechselnden Sachbearbeitern betreut, ohne dass jemand den Betrieb kennt. Im Schadenfall stellt sich dann heraus, dass die neue Tätigkeit nicht gemeldet war, dass der Lagerbestand doppelt so hoch ist wie in der Police oder dass die Betriebsunterbrechung nie mitversichert wurde. Ein einzelner Schaden darf nicht das Lebenswerk kosten. Das ist der Grund, warum sich der Aufwand für ein sauberes Konzept lohnt.
Die sechs Bausteine im Überblick
Ein vollständiges Absicherungskonzept für einen mittelständischen Betrieb prüft sechs Bausteine, in dieser Reihenfolge:
- Betriebshaftpflicht (bei beratenden Berufen ergänzt um die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht): Was passiert, wenn dein Betrieb anderen einen Schaden zufügt?
- Inhaltsversicherung: Was passiert mit Maschinen, Waren, Einrichtung und Technik bei Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch?
- Betriebsunterbrechung: Wovon zahlst du Löhne und Miete, wenn der Betrieb nach so einem Schaden wochenlang steht?
- Cyberversicherung: Wer zahlt Wiederherstellung, Stillstand und Haftung nach einem Angriff auf deine IT?
- Fuhrpark: Sind alle Fahrzeuge gewerblich richtig versichert, und lohnt sich ab mehreren Fahrzeugen ein Flottenvertrag?
- Betriebliche Altersvorsorge: Erfüllst du den gesetzlichen Anspruch deiner Mitarbeiter, und nutzt du die bAV als Argument im Wettbewerb um Fachkräfte?
Nicht jeder Betrieb braucht alle sechs in voller Ausprägung. Jeder Betrieb sollte aber zu jedem Baustein eine bewusste Antwort haben, und nicht eine, die sich aus dem Zufall der letzten fünfzehn Jahre ergeben hat. Die folgenden Abschnitte gehen die Bausteine einzeln durch.
Betriebshaftpflicht: der Grundschutz
Die Betriebshaftpflicht ist der eine Baustein, ohne den kein Betrieb arbeiten sollte, weil sie das einzige unbegrenzte Risiko abdeckt: die Haftung gegenüber Dritten. Sie zahlt, wenn dein Betrieb, deine Mitarbeiter oder deine Produkte anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügen, und sie übernimmt die daraus folgenden Vermögensschäden. Genauso wichtig ist die zweite Funktion, die viele nicht kennen: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht, und trägt dafür die Kosten. Man nennt das passiven Rechtsschutz.
Was die Police leistet, steht und fällt mit der Tätigkeitsbeschreibung. Versichert ist der Betrieb, so wie er im Vertrag beschrieben ist. Wer als „Elektroinstallation" versichert ist und inzwischen Photovoltaikanlagen montiert, wer als „Unternehmensberatung" versichert ist und heute Software betreibt, hat eine Lücke, die erst im Schadenfall auffällt. Das ist die häufigste Schwachstelle, die wir in Bestandsverträgen finden, und sie ist mit einer Änderungsmeldung meist schnell geschlossen.
Drei Fragen entscheiden über die Qualität deiner Betriebshaftpflicht:
- Deckungssumme: Reicht sie für einen Personenschaden mit lebenslangen Folgekosten? Bei Betrieben mit Publikumsverkehr, Montage beim Kunden oder Produkten im Umlauf sind höhere Summen die Regel.
- Mitversicherte Risiken: Sind Produkthaftpflicht, Umweltschäden, Bearbeitungsschäden an fremden Sachen, Mietsachschäden und Schlüsselverlust eingeschlossen? Genau diese Bausteine fehlen in älteren Standardverträgen häufig.
- Reine Vermögensschäden: Wer plant, berät, prüft oder programmiert, verursacht im Fehlerfall Schäden ohne kaputte Sache und ohne verletzte Person. Dafür braucht es die Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht, für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Für GmbH-Geschäftsführer kommt eine eigene Frage dazu: die persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft, dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern bei Pflichtverletzungen. Dafür gibt es die D&O-Versicherung, die zur Betriebshaftpflicht dazukommt und nicht in ihr enthalten ist.
Wie du Betriebsbeschreibung, Deckungssumme und Bausteine Schritt für Schritt prüfst, steht im Beitrag Haftpflichtschutz für Gewerbebetriebe: So baust du ihn belastbar auf.
Inhaltsversicherung: Maschinen, Waren, Einrichtung
Die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung des Betriebs: Sie ersetzt alles, was in deinen Räumen steht, liegt und arbeitet, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder gestohlen wird. Dazu zählen Maschinen, Werkzeuge, Waren und Vorräte, Büroeinrichtung, IT und in vielen Verträgen auch fremdes Eigentum, das du in Obhut hast, etwa Kundenware in der Werkstatt.
Der Wert wird in der Regel zum Neuwert ersetzt, also zu dem Preis, den die Neuanschaffung heute kostet. Das ist gut so, und es ist gleichzeitig die Falle: Die Versicherungssumme muss diesen Neuwert abbilden. Wer die Summe seit 2016 nicht angepasst hat und seitdem eine CNC-Fräse, eine zweite Kasse und drei Arbeitsplätze mehr angeschafft hat, ist unterversichert. Der Versicherer kürzt dann anteilig, auch bei einem kleinen Schaden. Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht, wenn die Summe nach einem festen Schlüssel gebildet wird. Das ist in den meisten Fällen die bessere Lösung als die jährliche Inventur auf den Euro genau.
Drei Punkte prüfen wir bei jeder Inhaltsversicherung zuerst: ob Elementarschäden wie Überschwemmung und Starkregen eingeschlossen sind (in Hamburg keine theoretische Frage), ob Elektronik und Maschinen gegen Bedienfehler und Kurzschluss versichert sind oder nur gegen die klassischen Gefahren, und ob das Gebäude, falls es dir gehört, in einer eigenen Gebäudeversicherung steckt. Die Inhaltsversicherung deckt das Gebäude nicht.
Betriebsunterbrechung: wenn der Betrieb steht, laufen die Kosten weiter
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, in vielen Tarifen Ertragsausfallversicherung genannt, ersetzt das Geld, das dir fehlt, solange dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden nicht arbeiten kann. Sie zahlt die laufenden Kosten, also Löhne, Gehälter, Miete, Leasingraten und Kreditzinsen, und sie ersetzt den Gewinn, der in dieser Zeit ausfällt. Ohne sie musst du all das aus der Rücklage zahlen, während der Sachschaden noch behoben wird.
Wie lange sie zahlt, regelt die Haftzeit. Üblich sind zwölf Monate, für Betriebe mit langen Lieferzeiten für Ersatzmaschinen oder aufwendiger Wiederherstellung auch achtzehn oder vierundzwanzig. Die Frage, die du dir ehrlich beantworten musst: Wie lange dauert es, bis dein Betrieb nach einem Brand wieder auf dem Umsatz von vorher ist? Nicht bis die Halle steht, sondern bis die Kunden wieder da sind. Diese Zeit ist die Haftzeit, die du brauchst.
Für kleinere Betriebe gibt es die Betriebsunterbrechung als Baustein zur Inhaltsversicherung, oft mit derselben Versicherungssumme. Für größere Betriebe lohnt sich die eigenständige Variante, bei der die Summe aus den tatsächlichen Fixkosten und dem Rohertrag berechnet wird. Welche Variante passt, ist eine Rechenaufgabe, keine Bauchentscheidung, und sie gehört in jeden Versicherungs-Check.
Ein Beispiel, ohne Zahlen aus einem echten Fall: Eine Schreinerei mit acht Mitarbeitern verliert durch einen Kabelbrand die Maschinenhalle. Die Inhaltsversicherung ersetzt Maschinen und Material. Bis die neuen Maschinen geliefert und eingerichtet sind, vergehen mehrere Monate. In dieser Zeit laufen die Löhne der acht Mitarbeiter, die Miete für die Halle und die Raten für den Firmenwagen weiter, ohne dass ein Auftrag abgerechnet wird. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Wie du Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung gegeneinander abgrenzt und den Bedarf für beide in vier Schritten aus Inventarliste und BWA ermittelst, steht im Beitrag Sachversicherung oder Ertragsausfall: Welche Absicherung braucht dein Betrieb?.
Cyberversicherung: das jüngste Risiko im Bestand
Die Cyberversicherung deckt die Folgen eines Angriffs auf deine IT oder einer Datenpanne, und sie ist der Baustein, der in den meisten mittelständischen Vertragsbeständen komplett fehlt. Sie hat drei Teile: Eigenschäden, also Wiederherstellung der Systeme und Daten, IT-Forensik, Betriebsunterbrechung durch den IT-Ausfall und in vielen Tarifen die Erpressungssituation. Drittschäden, also die Haftung gegenüber Kunden und Partnern, deren Daten betroffen sind, inklusive der Kosten für Benachrichtigungen und Datenschutzverfahren. Und das Krisenmanagement: eine Hotline, die im Ernstfall sofort IT-Spezialisten, Anwälte und Kommunikationsberater schickt. Dieser dritte Teil ist für einen Betrieb ohne eigene IT-Abteilung oft der wertvollste.
Der Irrtum, den wir am häufigsten hören: „Wir sind zu klein, um interessant zu sein." Angriffe laufen heute automatisiert, sie suchen nicht den großen Namen, sondern die offene Tür. Ein Betrieb mit fünfzehn Mitarbeitern, dessen Auftragsdaten und Buchhaltung verschlüsselt sind, steht genauso still wie ein Konzern, nur ohne Reserven und ohne Notfallteam.
Zwei Erhebungen zeigen die Größenordnung. Der Digitalverband Bitkom beziffert den Schaden, der Unternehmen in Deutschland binnen zwölf Monaten durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage entstanden ist, auf 211 bis 270,8 Milliarden Euro, rund drei Viertel davon durch Cyberattacken (Bitkom, Studie Wirtschaftsschutz 2026, repräsentative Befragung von 1.003 Unternehmen ab zehn Beschäftigten). Und in der jährlichen Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbands GDV halten sich 77 Prozent der befragten Mittelständler für ausreichend geschützt, während mehr als zwei Drittel nicht alle Basisanforderungen wie starke Passwörter und regelmäßige Updates erfüllen und 48 Prozent keinen Notfallplan haben (GDV, Forsa-Umfrage zu Cyberrisiken 2025, 300 kleine und mittlere Unternehmen).
Cyberversicherer stellen Bedingungen, und die solltest du kennen, bevor du unterschreibst: regelmäßige Backups, die getrennt vom Netz liegen, aktuelle Updates, Mehrfaktor-Anmeldung für Fernzugriffe und E-Mail-Konten, klare Rechtevergabe. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert im Schadenfall die Leistung. Ein guter Vermittler prüft das vorher mit dir durch, statt nur den Fragebogen abzuheften.
Welche Mindeststandards die Versicherer im Einzelnen verlangen, was die Cyberversicherung bei Eigenschäden, Erpressung, Haftung und Überweisungsbetrug zahlt und wie du beides in sechs Schritten aufbaust, steht im Beitrag Cyber-Schutz für mittelständische Betriebe praktisch aufbauen.
Fuhrpark und Flotte
Jedes betrieblich genutzte Fahrzeug braucht eine Kfz-Haftpflicht, das ist der eine Baustein, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Frage im Mittelstand ist eine andere: Sind die Fahrzeuge einzeln versichert, teils privat, teils gewerblich, mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen und Fälligkeiten? Ab mehreren Fahrzeugen lohnt sich ein Flottenvertrag: eine Police, ein Beitrag nach Schadenverlauf des ganzen Bestands, Fahrzeugwechsel ohne Neuantrag und meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Privat zugelassene Fahrzeuge, die regelmäßig für den Betrieb fahren, gehören gemeldet, sonst steht im Schadenfall die Frage nach der Obliegenheit im Raum.
Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeberhebel
Die betriebliche Altersvorsorge gehört in dieses Konzept, weil sie zwei Dinge zugleich ist: eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben, und das wirksamste Argument, das ein Mittelständler im Wettbewerb um Fachkräfte hat, ohne das Gehalt zu erhöhen. Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG) Anspruch darauf, Teile seines Gehalts in eine bAV umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dabei einen Zuschuss von 15 Prozent auf den umgewandelten Betrag leisten, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Zuschusspflicht gilt für alle Entgeltumwandlungen, auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.
Im Mittelstand ist die Direktversicherung der verbreitetste Weg: Der Betrieb schließt für den Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, die Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben sie steuer- und sozialversicherungsfrei (die Grenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und ändern sich jährlich). Für den Betrieb bedeutet das: Ein Arbeitgeberzuschuss oder eine arbeitgeberfinanzierte bAV kostet weniger als eine Gehaltserhöhung mit derselben Wirkung beim Mitarbeiter, und die Bindung an den Betrieb steigt, weil die Vorsorge mit der Betriebszugehörigkeit wächst.
Wie selten kleine Betriebe diesen Hebel nutzen, zeigt der Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung: In Betriebsstätten mit weniger als zehn Arbeitnehmern erwerben nur 25 Prozent der Beschäftigten eine bAV-Anwartschaft, in Betrieben ab 50 Beschäftigten sind es mindestens 48 Prozent, in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten 86 Prozent (Auswertung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Stand Ende 2023). Wer als kleiner Arbeitgeber eine gut erklärte bAV anbietet, hebt sich also von den meisten Betrieben seiner Größe ab.
Die Frage, die du dir stellen solltest: Ist bAV bei dir ein Angebot, das Mitarbeiter aktiv erfahren und das im Bewerbungsgespräch eine Rolle spielt, oder etwas, das nur auf Nachfrage passiert? Im zweiten Fall verschenkst du den Hebel.
Welche vier Modelle es für den Arbeitgeberanteil gibt, was das Gesetz verlangt und fördert und wie du in sechs Schritten von einem Ordner voller Einzelverträge zu einer Versorgungsordnung kommst, steht im Beitrag Betriebliche Vorsorge für Mittelstand und Mitarbeiter richtig planen.
Selbsttest: sechs Fragen an deine Policen
Mit sechs Fragen und deinem Versicherungsordner findest du in etwa einer Viertelstunde heraus, bei welchen Bausteinen dein Schutz noch zum Betrieb passt. Fachkenntnis brauchst du dafür nicht, nur den jeweils aktuellen Versicherungsschein samt Nachträgen. Die Stelle, an der die Antwort steht, heißt bei jedem Versicherer ähnlich.
| Baustein | Die Frage | Wo die Antwort steht | Warnzeichen |
|---|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Beschreibt die Police das, was dein Betrieb heute tut? | Versicherungsschein, Abschnitt „Versichertes Risiko" oder „Betriebsbeschreibung" | Eine Tätigkeit, mit der du heute Umsatz machst, kommt dort nicht vor |
| Inhaltsversicherung | Könntest du mit der Versicherungssumme alles neu kaufen, was heute in deinen Räumen steht? | Versicherungsschein, Zeile „Versicherungssumme", daneben die Anlagenliste aus deiner Buchhaltung | Die Summe ist älter als deine letzte größere Anschaffung, und ein Unterversicherungsverzicht ist nicht vereinbart |
| Betriebsunterbrechung | Ist der Stillstand versichert, und für wie lange? | Versicherungsschein, Stichworte „Ertragsausfall", „Betriebsunterbrechung" und „Haftzeit" | Der Baustein fehlt, oder die Haftzeit ist kürzer als die Zeit, die du bis zum alten Umsatz brauchst |
| Cyberversicherung | Gibt es einen eigenen Vertrag für Cyberrisiken? | Eigene Cyber-Police. Der Wartungsvertrag mit dem IT-Dienstleister zählt nicht | Kein Vertrag, oder du könntest die Fragen des Versicherers zu Backups und Mehrfaktor-Anmeldung heute nicht mit Ja beantworten |
| Fuhrpark | Ist jedes Fahrzeug, das für den Betrieb fährt, mit gewerblicher Nutzung gemeldet? | Kfz-Versicherungsscheine, Angabe zur Nutzung | Privat versicherte Fahrzeuge im Betriebseinsatz, oder mehrere Einzelverträge mit verschiedenen Fälligkeiten |
| Betriebliche Altersvorsorge | Zahlst du bei jeder Entgeltumwandlung den Arbeitgeberzuschuss, auch bei Verträgen von vor 2019? | Lohnabrechnung und die bAV-Verträge deiner Mitarbeiter | Altverträge ohne Zuschuss, oder im Betrieb weiß niemand, dass es das Angebot gibt |
Notiere dir jedes Warnzeichen und jedes „weiß ich nicht". Bleibt die Liste leer, ist dein Bestand in gutem Zustand, und die jährliche Routineprüfung reicht. Steht etwas darauf, hast du damit schon die Vorbereitung für den Versicherungs-Check erledigt, denn genau an diesen Punkten setzen wir an.
Der Versicherungs-Check: so prüfen wir deinen Bestand
Der Versicherungs-Check ist der Weg, mit dem wir aus einem gewachsenen Vertragsbestand ein Konzept machen. Er läuft in drei Schritten und ist kostenlos und unverbindlich.
- Termin buchen. Du wählst online deinen Wunschtermin, per Telefon, Video oder vor Ort in Hamburg. Vorab brauchen wir nichts außer den bestehenden Policen, gern als Foto oder PDF.
- Check und Analyse. Wir gehen die sechs Bausteine mit dir durch, prüfen jeden bestehenden Vertrag gegen die heutige Tätigkeit, die heutigen Werte und die heutigen Risiken. Du siehst schwarz auf weiß, was du heute zahlst, was du dafür bekommst und wo Lücken oder Doppelungen liegen.
- Richtig absichern und betreut bleiben. Du bekommst ein Konzept, das zu deinem Betrieb passt. Gute Verträge bleiben, auch bei anderen Versicherern. Was geändert werden soll, setzen wir um, inklusive Kündigungen und Papierkram. Danach hast du einen festen Ansprechpartner, auch im Schadenfall, und einmal im Jahr schauen wir gemeinsam drauf.
Dazu gehört ein Versprechen, das du einfordern darfst: Du musst nichts kündigen, du siehst die Kosten ehrlich, bevor du entscheidest, wir übernehmen den Aufwand, du erreichst einen Menschen statt einer Hotline, und es gibt keinen Verkaufsdruck.
Sechs Fehler, die uns in Erstgesprächen am häufigsten begegnen
- Die Tätigkeitsbeschreibung ist veraltet. Der Betrieb macht heute etwas anderes oder mehr als bei Vertragsabschluss, und niemand hat es gemeldet. Das ist die Lücke mit der größten Wirkung und der einfachsten Lösung.
- Versicherungssummen wurden seit Jahren nicht angepasst. Neue Maschinen, mehr Lager, mehr Arbeitsplätze, aber die Summe der Inhaltsversicherung stammt aus einer anderen Zeit. Ergebnis: Unterversicherung und anteilige Kürzung.
- Sachschaden versichert, Stillstand nicht. Die Inhaltsversicherung ist da, die Betriebsunterbrechung fehlt oder hat eine zu kurze Haftzeit. Der Sachschaden wird ersetzt, die laufenden Kosten nicht.
- Cyber wird als IT-Thema behandelt. „Darum kümmert sich unser Dienstleister" ersetzt keine Deckung für Stillstand, Erpressung und Haftung.
- Verträge liegen bei fünf Versicherern, ohne Überblick. Doppelungen bei kleinen Bausteinen, Lücken bei großen, unterschiedliche Fälligkeiten und Ansprechpartner, die niemand mehr kennt.
- bAV passiert nur auf Nachfrage. Die Zuschusspflicht wird übersehen, das Angebot ist im Betrieb nicht bekannt, und der Wettbewerbsvorteil bleibt liegen.
Welche Bausteine für welchen Betrieb
Die Gewichtung der Bausteine hängt von der Branche ab. Die Übersicht zeigt, worauf wir in der Analyse zuerst schauen. Sie ersetzt keine Einzelprüfung.
| Betrieb | Schwerpunkt | Häufig übersehen |
|---|---|---|
| Handwerk und Bau | Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungs- und Mietsachschäden, Inhaltsversicherung für Maschinen und Werkzeug, Fuhrpark | Werkzeug und Material im Fahrzeug und auf der Baustelle, Betriebsunterbrechung |
| Beratung, Planung, Agentur | Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht, Cyberversicherung | Rechtsverletzungen bei Medien und Inhalten, Haftung für Subunternehmer |
| Handel und Gastronomie | Inhaltsversicherung mit Warenbestand, Betriebsunterbrechung, Betriebshaftpflicht mit Publikumsverkehr | Elementarschäden, Kühlgut, Glas, Ausfall durch behördliche Schließung |
| Produktion und Metallbau | Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht, Maschinenversicherung, Betriebsunterbrechung mit langer Haftzeit | Rückrufkosten, Umweltschäden, Lieferzeiten für Ersatzmaschinen bei der Haftzeit |
| IT und Software | Vermögensschadenhaftpflicht mit IT-Deckung, Cyberversicherung | Haftung für Datenverlust beim Kunden, Vertragsstrafen, Betriebsunterbrechung durch Cloud-Ausfall |
| Alle Betriebe mit Mitarbeitern | Betriebliche Altersvorsorge | Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung, Kommunikation des Angebots im Betrieb |
Häufige Fragen
Was kostet eine Gewerbeversicherung für einen mittelständischen Betrieb?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil der Beitrag von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Versicherungssummen und Selbstbeteiligung abhängt. Ein Ein-Personen-Beratungsbüro zahlt für seine Betriebshaftpflicht deutlich weniger als ein Metallbaubetrieb mit zwanzig Mitarbeitern und Montage beim Kunden. Verlässlich ist nur eine Berechnung auf Basis deiner tatsächlichen Tätigkeit. Genau das passiert im Versicherungs-Check, und dort siehst du auch, was du heute für deinen Bestand zahlst.
Ist die Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Für die meisten Betriebe nicht. Eine gesetzliche Pflicht gibt es für die Kfz-Haftpflicht und für die Berufshaftpflicht bestimmter Berufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Versicherungsvermittler. Trotzdem gilt die Betriebshaftpflicht als Grundschutz, weil du für Schäden, die aus deinem Betrieb heraus entstehen, in unbegrenzter Höhe haftest. Viele Auftraggeber und Vermieter verlangen den Nachweis außerdem vertraglich.
Brauche ich als Solo-Selbstständiger überhaupt eine Gewerbeversicherung?
Ja, weil deine Privathaftpflicht berufliche Schäden ausschließt und du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Welche Bausteine du brauchst, hängt von der Tätigkeit ab. Ein Berater braucht vor allem eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht, ein Handwerker eine Betriebshaftpflicht und je nach Ausstattung eine Inhaltsversicherung. Der Rest ist Frage der Größe und des Risikos.
Was ist der Unterschied zwischen Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Inhaltsversicherung ersetzt die beschädigten oder gestohlenen Sachen, also Maschinen, Waren, Einrichtung und Technik. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt das Geld, das dir fehlt, solange der Betrieb wegen dieses Schadens nicht arbeiten kann: laufende Kosten wie Löhne und Miete plus den entgangenen Gewinn. Beide gehören zusammen, weil der Stillstand häufig teurer ist als der Sachschaden selbst.
Muss ich für einen Versicherungs-Check meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Beim Versicherungs-Check prüfen wir zuerst, was du hast. Gute Verträge bleiben, egal bei welchem Versicherer sie liegen. Nur wo eine Lücke, eine Doppelung oder ein deutlich schlechteres Preis-Leistungs-Verhältnis sichtbar wird, bekommst du einen konkreten Vorschlag, und die Entscheidung liegt bei dir. Kündigungen, Umstellungen und den Papierkram übernehmen wir, wenn du dich dafür entscheidest.
Wie oft sollte ein Betrieb seine Versicherungen prüfen lassen?
Einmal im Jahr als Routine und zusätzlich bei jeder größeren Veränderung: neue Tätigkeit oder neues Geschäftsfeld, deutlich mehr Umsatz oder Mitarbeiter, Umzug, neue Maschinen, neue Fahrzeuge, erster Großauftrag mit Vertragsstrafen. Jede dieser Änderungen kann eine Obliegenheit auslösen oder eine Versicherungssumme sprengen, und beides fällt ohne Prüfung erst im Schadenfall auf.
Hafte ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Die GmbH haftet nach außen grundsätzlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Als Geschäftsführer kannst du aber persönlich in Anspruch genommen werden, wenn dir eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, etwa gegenüber der Gesellschaft, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. Dafür gibt es die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht). Ob sie für deinen Betrieb sinnvoll ist, klären wir im Check mit.
Der nächste Schritt
Nimm dir den Selbsttest und deine Policen und beantworte pro Baustein eine Frage: Habe ich dazu eine bewusste Entscheidung getroffen, oder ist das der Stand von vor zehn Jahren? Wo die Antwort „weiß ich nicht" lautet, hast du den Ausgangspunkt für den Versicherungs-Check. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.
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Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe und Mittelstand, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.