Ratgeber · Sachversicherung

Feuer, Einbruch und Leitungswasser: Was deckt die Firmen-Inhaltsversicherung?

Von Andre Runge, Allianz Hauptvertretung in Hamburg Stand: September 2026 Lesezeit etwa 6 Minuten

Ladeninhaberin und Berater prüfen im Lager eines Geschäfts die Bestände an den Regalen.
Ob die Versicherung zahlt, entscheidet die Gefahrenliste im Vertrag, nicht die Höhe des Schadens. Symbolbild (KI-generiert).

Die Firmen-Inhaltsversicherung ersetzt Maschinen, Waren, Einrichtung und Technik deines Betriebs, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder ein Einbruch sie beschädigen oder zerstören. Das ist die Grunddeckung, in der Regel zum Neuwert und samt Aufräum-, Lösch- und Schutzkosten. Nicht darin enthalten sind Überschwemmung und Starkregen, Bedienfehler an Elektronik, einfacher Diebstahl, Glasbruch und alles, was den Betrieb verlässt. Dafür gibt es Bausteine, und genau dort sitzen die Lücken, die wir in Bestandsverträgen am häufigsten finden.

Was versichert ist: die Sachen

Versichert ist die gesamte bewegliche Betriebseinrichtung in den Räumen, die im Vertrag stehen: Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Waren und Vorräte, Ladeneinrichtung und Büromöbel, IT, Kasse und Telefonanlage, dazu Mietereinbauten wie Theke, Trennwände, Bodenbelag und Beleuchtung, die du als Mieter selbst bezahlt hast. Viele Tarife schließen auch fremde Sachen ein, die du in Obhut hast: Kundenfahrzeuge in der Werkstatt, Kommissionsware im Laden, das Gerät des Kunden auf dem Reparaturtisch. Ob der Vertrag Inhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung für Geschäftsräume heißt, spielt keine Rolle, gemeint ist derselbe Schutz.

Nicht dazu gehören das Gebäude (Gebäudeversicherung), zugelassene Fahrzeuge (Kfz-Versicherung) und Bargeld über einen kleinen Freibetrag hinaus. Geld und Wertsachen sind nur bis zu einer im Vertrag genannten Summe versichert, und die hängt davon ab, ob sie im Tresor liegen oder in der Kassenschublade.

Was versichert ist: die vier Gefahren der Grunddeckung

Die Inhaltsversicherung zahlt nicht bei jedem Schaden, sondern nur, wenn eine versicherte Gefahr ihn verursacht hat. Vier Gefahren bilden bei fast allen Versicherern die Grunddeckung.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, in vielen Tarifen auch der Anprall eines Fahrzeugs oder Luftfahrzeugs. Versichert sind nicht nur die verbrannten Sachen, sondern auch Rauch, Ruß und Löschwasser in den Nebenräumen. Zwei Grenzen gibt es: Sengschäden ohne offene Flamme, etwa der Brandfleck vom Bügeleisen, sind oft ausgeschlossen, und Sachen, die absichtlich dem Feuer ausgesetzt werden, etwa das Werkstück im Ofen, ebenfalls. Überspannungsschäden durch Blitz an Steuerungen, Servern und Kassen sind je nach Tarif Teil der Feuerdeckung oder ein eigener Baustein. Das solltest du nachlesen, bevor das Gewitter kommt.

Leitungswasser

Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungsrohren, Heizungsanlagen, Sprinklern, Wasch- und Spülmaschinen oder Aquarien austritt, dazu Frost- und Bruchschäden an den Rohren innerhalb des Gebäudes. Der typische Fall ist das geplatzte Anschlussrohr über dem Wochenende, das Lager, Ware und Bodenbelag durchnässt. Nicht als Leitungswasser gelten Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Regen durch das offene Fenster und Rückstau aus der Kanalisation. Letzteres ist eine Elementargefahr, dazu gleich mehr.

Sturm und Hagel

Sturm ab Windstärke 8, in Norddeutschland kein seltenes Ereignis, und Hagel. Versichert sind Sachen, die der Sturm direkt beschädigt, und Sachen, die durch ein vom Sturm geöffnetes Dach oder eine eingedrückte Scheibe nass werden. Nicht versichert ist Regen, der durch ein gekipptes Fenster oder eine offene Ladetür eindringt, und die Sturmflut, die ebenfalls zu den Elementargefahren zählt.

Einbruchdiebstahl

Das gewaltsame Eindringen in die verschlossenen Geschäftsräume, dazu der Diebstahl der Sachen, der Vandalismus nach dem Einbruch und der Raub, also die Wegnahme unter Androhung von Gewalt. Ersetzt werden die gestohlenen und beschädigten Sachen, in der Regel auch die aufgebrochene Tür und das Schloss, wenn du als Mieter dafür haftest. Nicht versichert ist der einfache Diebstahl während der Öffnungszeit und der Trickdiebstahl, und ebenso wenig die Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter, die eine Vertrauensschadenversicherung braucht. Werkzeug aus dem Transporter oder von der Baustelle ist nur mit dem Baustein Außenversicherung gedeckt.

Was die Versicherung zusätzlich zahlt

Nach einem Brand ist der Sachschaden nur ein Teil der Rechnung. Deshalb enthalten die meisten Tarife Kostenpositionen, die über den reinen Wiederbeschaffungswert hinausgehen: Aufräum- und Abbruchkosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, wenn Maschinen ausgebaut oder umgesetzt werden müssen, Transport- und Lagerkosten für die gerettete Ware, Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Geschäftsunterlagen sowie Mehrkosten, wenn behördliche Auflagen die Wiederherstellung teurer machen. Viele dieser Positionen sind auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Wie hoch, steht im Vertrag, und für Betriebe mit viel Ware oder schwerer Technik lohnt sich der Blick.

Schaden im BetriebGedeckt in der Grunddeckung?Braucht
Brand in der Lackiererei zerstört Maschinen und WareJa (Feuer)
Rohrbruch über dem Wochenende setzt das Lager unter WasserJa (Leitungswasser)
Sturm deckt das Dach ab, Regen zerstört die EinrichtungJa (Sturm)
Einbruch in der Nacht, Kasse und Laptops weg, Tür zerstörtJa (Einbruchdiebstahl)
Starkregen drückt Wasser durch den Kellerabfluss ins LagerNeinBaustein Elementar
Kurzschluss oder Bedienfehler zerstört Server oder SteuerungNeinBaustein Elektronik
Werkzeug aus dem Transporter gestohlenNeinBaustein Außenversicherung
Schaufenster eingeschlagen ohne EinbruchNeinBaustein Glas
Kühlung fällt aus, Ware verdirbtNeinBaustein Kühlgut
Betrieb steht nach dem Brand vier Monate stillNeinBetriebsunterbrechung

Was nur als Baustein versichert ist

Die untere Hälfte der Tabelle ist der Teil, den wir im Versicherungs-Check am häufigsten nachbessern. Fünf Bausteine sind es, die je nach Betrieb den Unterschied machen.

  • Elementarschäden: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben. Wer Lager, Technik oder Archiv im Keller oder Souterrain hat, braucht diesen Baustein, in Hamburg mit Elbnähe und Starkregen erst recht. Der Rückstau aus der Kanalisation ist dabei die häufigste Schadenursache, nicht der Fluss.
  • Elektronik: Kurzschluss, Überspannung, Bedienfehler, Feuchtigkeit und Fahrlässigkeit an IT, Kassen, Steuerungen, Medizin- und Messtechnik. Je höher der Anteil der Elektronik am Inventar, desto wichtiger ist dieser Baustein gegenüber der Feuerdeckung.
  • Außenversicherung: Werkzeug im Fahrzeug, Geräte auf der Baustelle, der Laptop beim Kunden, das Messe-Equipment. Ohne ihn endet die Deckung an der Tür des Betriebs.
  • Glas: Schaufenster, Vitrinen, Glastüren, Werbeanlagen. Wichtig für Einzelhandel und Gastronomie mit großer Front.
  • Kühlgut: verderbliche Ware nach Stromausfall oder Ausfall der Kühlung. Für Gastronomie, Lebensmittelhandel und Apotheken.

Manche Versicherer bieten inzwischen eine erweiterte Deckung für unbenannte Gefahren an, die alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sie schließt viele der Lücken oben, ist aber teurer und hat eigene Ausschlüsse. Ob sie zu deinem Betrieb passt, hängt an Inventarwert und Risiko.

Büro der Allianz Hauptvertretung Andre Runge in der Holstenstraße 201, Hamburg-Altona
Das Büro in der Holstenstraße 201, Hamburg-Altona. Die Gefahrenliste deiner Inhaltsversicherung gehen wir hier oder per Video mit dir durch.

Drei Punkte, an denen die Zahlung scheitert

  1. Die Versicherungssumme ist zu niedrig. Ersetzt wird zum Neuwert, also zum heutigen Wiederbeschaffungspreis. Liegt die Summe darunter, kürzt der Versicherer jede Entschädigung anteilig, auch bei einem kleinen Schaden. Viele Tarife verzichten auf diesen Einwand, wenn die Summe nach einem festen Schlüssel je Quadratmeter gebildet wurde. Für Betriebe mit teuren Einzelmaschinen reicht der Schlüssel meist nicht.
  2. Eine Sicherheitsvorschrift wurde nicht eingehalten. Verschlossene Türen und Fenster außerhalb der Geschäftszeit, die vereinbarte Alarmanlage in Betrieb, Frostschutz für wasserführende Anlagen im Winter, regelmäßige Kontrolle leerstehender Räume. Wer diese Pflichten grob fahrlässig verletzt, riskiert eine Kürzung. Ob und wie stark, regelt der Tarif.
  3. Das Risiko hat sich verändert, und niemand hat es gemeldet. Neue Maschine, neues Lager im Keller, neuer Standort, Warenbestand verdoppelt, Umbau mit Schweißarbeiten. Jede dieser Änderungen kann die Gefahrenlage verändern und gehört dem Versicherer gemeldet, sonst steht im Schadenfall die Frage im Raum, ob der Vertrag den Betrieb überhaupt noch abbildet.

Häufige Fragen

Welche Schäden sind in der Firmen-Inhaltsversicherung gedeckt?

In der Grunddeckung Schäden am Betriebsinventar durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub. Dazu kommen in den meisten Tarifen die Folgekosten: Aufräumen, Abbruch, Löschen, Bewegen und Schützen von Sachen. Elementarschäden, Elektronik, Glas, Kühlgut und Sachen außerhalb des Betriebs sind Bausteine, die einzeln vereinbart werden.

Was ist der Unterschied zwischen Inhaltsversicherung und Inventarversicherung für Geschäftsräume?

Kein Unterschied in der Sache. Inhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Inventarversicherung und Firmen-Inhaltsversicherung bezeichnen denselben Vertrag: die Sachversicherung für die bewegliche Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte in den Geschäftsräumen. Das Gebäude selbst ist nicht enthalten, dafür gibt es die Gebäudeversicherung.

Zahlt die Inhaltsversicherung bei Überschwemmung oder Starkregen?

Nur mit dem Baustein Elementarschäden. Die Grunddeckung kennt Leitungswasser aus Rohren und Anlagen, aber kein Wasser von außen. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben sind Elementargefahren und müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Für Betriebe mit Lager oder Technik im Keller ist das der wichtigste Baustein.

Zahlt die Inhaltsversicherung bei einfachem Diebstahl?

In der Regel nicht. Versichert ist der Einbruchdiebstahl, also das gewaltsame Eindringen in die verschlossenen Räume, dazu Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Nimmt jemand während der Öffnungszeit Ware aus dem Regal oder den Laptop vom Tresen, ist das einfacher Diebstahl und nicht gedeckt. Werkzeug aus dem Fahrzeug oder von der Baustelle braucht die Außenversicherung.

Weiterlesen

Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sache, nicht den Stillstand danach. Wie Sachversicherung und Ertragsausfall zusammenspielen, wann der Baustein zur Inhaltsversicherung reicht und wann ein eigener Vertrag nötig ist, steht im Beitrag Sachversicherung oder Ertragsausfall: Welche Absicherung braucht dein Betrieb?, mit drei Betriebsprofilen und den vier häufigsten Fehlern aus Bestandsverträgen. Wie du daraus die Summe und Haftzeit für den Stillstand ableitest, zeigt Betriebsstillstand absichern: So ermittelst du den Bedarf deines Betriebs mit einem Rechenbeispiel aus der BWA.

Der nächste Schritt

Nimm deine Police und lies drei Stellen nach: die versicherten Gefahren, die Versicherungssumme und die Bausteine, die eingeschlossen sind. Dann geh die Tabelle oben durch und markiere jede Zeile, die deinen Betrieb treffen könnte und im Vertrag mit Nein beantwortet ist. Jede Markierung ist ein Punkt für den Versicherungs-Check: Wir prüfen die Gefahrenliste gegen deinen Standort und dein Inventar, schließen die Lücken und zeigen dir, was der Unterschied kostet. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.

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Andre Runge

Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe und Mittelstand, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.

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