Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge

bAV-Förderbetrag für Geringverdiener: Was Arbeitgeber 2026 und ab 2027 zurückbekommen

Von Andre Runge, Allianz Hauptvertretung in Hamburg Stand: Oktober 2026 Lesezeit etwa 7 Minuten

Inhaberin einer Hamburger Bäckerei erklärt einer jungen Verkäuferin an einem Tisch im Laden an einem Blatt den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Gerade bei kleinen Gehältern lohnt sich ein Arbeitgeberbeitrag zur bAV: 30 Prozent davon holst du dir über die Lohnsteuer zurück. Symbolbild (KI-generiert).

Kurz gesagt: Zahlst du einem Mitarbeiter mit kleinem Gehalt zusätzlich zum Lohn mindestens 240 Euro im Jahr in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, holst du dir 30 Prozent davon über die Lohnsteuer-Anmeldung zurück. 2026 gilt das bis 2.575 Euro Monatslohn und für höchstens 288 Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, nach dem aktuellen Entwurf 3.186 Euro, und die Erstattung auf höchstens 360 Euro.

Was ist der bAV-Förderbetrag?

Der bAV-Förderbetrag ist ein Zuschuss des Staates an Arbeitgeber, die Mitarbeitern mit kleinem Gehalt eine Betriebsrente finanzieren. Geregelt ist er in § 100 EStG. Du zahlst für einen solchen Mitarbeiter einen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge, zusätzlich zu seinem Lohn. 30 Prozent davon ziehst du bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung von der Lohnsteuer ab, die du ohnehin für alle Mitarbeiter ans Finanzamt abführst. Ist der Förderbetrag höher als diese Lohnsteuer, erstattet dir das Finanzamt den Rest auf Antrag.

Für den Mitarbeiter ist der Beitrag steuerfrei und in der Regel auch frei von Sozialabgaben. Er zahlt nichts dazu und wandelt nichts von seinem Gehalt um. Damit erreichst du die Gruppe, die bei der Entgeltumwandlung am häufigsten fehlt: Mitarbeiter, bei denen am Monatsende wenig übrig bleibt.

Zum 1. Januar 2027 baut das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz die Förderung aus. Was es sonst für Arbeitgeber ändert, mit allen Stichtagen, steht im Beitrag Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was das BRSG II für Arbeitgeber im Mittelstand ändert.

Die Werte 2026 und ab 2027

Wert2026ab 1. Januar 2027
Lohngrenze im Monat (laufender Arbeitslohn)2.575 Euro3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, nach Entwurf 3.186 Euro
Mindestbeitrag des Arbeitgebers im Jahr240 Euro240 Euro
Geförderter Beitrag im Jahr höchstens960 Euro1.200 Euro
Förderbetrag30 Prozent30 Prozent
Erstattung im Jahr höchstens288 Euro360 Euro
Steuerfrei für den Mitarbeiter bis960 Euro1.200 Euro

Die Werte für 2026 stehen in § 100 EStG, die für 2027 nennen das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten zum BRSG II und die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Die Lohngrenze für 2027 hängt an der Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr per Verordnung neu festgelegt wird. Der Referentenentwurf vom 21. September 2026 sieht für die allgemeine Rentenversicherung 106.200 Euro im Jahr vor (BMAS), 3 Prozent davon sind 3.186 Euro. Verbindlich wird der Wert mit dem Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat. Ermessen hat die Regierung dabei nicht, die Rechengrößen folgen der Lohnentwicklung. Weil die Grenze künftig jedes Jahr mitwächst, fallen Mitarbeiter nach einer Gehaltserhöhung seltener aus der Förderung.

Wer als Geringverdiener gilt

Als Geringverdiener im Sinne von § 100 EStG gilt, wessen laufender Arbeitslohn in dem Monat, in dem du den Beitrag zahlst, die Grenze nicht übersteigt. Es zählt der steuerpflichtige laufende Lohn. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und steuerfreie Lohnbestandteile bleiben außen vor, und hochgerechnet wird nicht (Haufe). Dazu kommen fünf Bedingungen:

  • Erstes Dienstverhältnis: Der Mitarbeiter arbeitet bei dir in seinem ersten Dienstverhältnis, und sein Lohn unterliegt in Deutschland dem Lohnsteuerabzug. Bei Steuerklasse VI, also einem Zweitjob, gibt es keinen Förderbetrag.
  • Zusätzlicher Beitrag: Du zahlst zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, mindestens 240 Euro im Jahr. Entgeltumwandlung zählt nicht, und einen bestehenden Lohnbestandteil in einen bAV-Beitrag umzuwidmen, zählt ebenfalls nicht.
  • Drei Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Direktzusage und Unterstützungskasse sind ausgeschlossen.
  • Gleichmäßige Vertriebskosten: Der Vertrag zieht von jedem Beitrag denselben Prozentsatz für Vertriebskosten ab. Tarife, die die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnen, scheiden aus.
  • Rente oder Auszahlungsplan: Die Leistung im Alter ist als Rente oder Auszahlungsplan vorgesehen.

In mittelständischen Betrieben passen vor allem diese Gruppen: Teilzeitkräfte, Auszubildende, Mitarbeiter in Verkauf, Produktion oder Lager mit Einstiegsgehalt und Minijobber, deren pauschal versteuerten Lohn das Gesetz ausdrücklich einbezieht. Ab 2027 kommen viele Vollzeitkräfte dazu, die 2026 knapp über 2.575 Euro liegen.

Was dich der Beitrag wirklich kostet

Eine gerundete Beispielrechnung für eine Verkäuferin mit 2.400 Euro Monatslohn, die 2026 und 2027 unter der Grenze liegt. Angenommen ist, dass du jeweils den geförderten Höchstbetrag zahlst:

Posten2026 (80 Euro im Monat)2027 (100 Euro im Monat)
Beitrag in den Vertrag im Jahr960 Euro1.200 Euro
Förderbetrag vom Finanzamt288 Euro360 Euro
Dein Aufwand im Jahr672 Euro840 Euro
Dein Aufwand im Monat56 Euro70 Euro

Zum Vergleich: Eine Gehaltserhöhung um 100 Euro brutto kostet dich mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent etwa 120 Euro im Monat, und bei der Mitarbeiterin kommt nach Steuern und Abgaben nur ein Teil davon an. Der bAV-Beitrag kostet dich ab 2027 70 Euro, und im Vertrag landen die vollen 100 Euro. Als Betriebsausgabe absetzen kannst du beides, die Einzelheiten klärt dein Steuerberater.

Für einen Betrieb mit acht berechtigten Mitarbeitern heißt das ab 2027: 9.600 Euro fließen im Jahr in die Verträge, 2.880 Euro kommen vom Finanzamt zurück, und dein Aufwand liegt bei 6.720 Euro.

In fünf Schritten zum Förderbetrag

Willst du im Januar 2027 mit den höheren Werten starten, bereitest du Liste und Vertrag am besten im vierten Quartal 2026 vor. Für Mitarbeiter, die schon heute unter 2.575 Euro liegen, kannst du sofort beginnen.

  1. Berechtigte Mitarbeiter ermitteln. Die Lohnbuchhaltung listet alle Mitarbeiter mit einem laufenden Monatslohn bis 2.575 Euro, für 2027 bis zur neuen Grenze, und prüft, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
  2. Betrag festlegen. Mindestens 20 Euro im Monat, damit du auf 240 Euro im Jahr kommst. Den geförderten Höchstbetrag schöpfst du 2026 mit 80 Euro und ab 2027 mit 100 Euro im Monat aus. Leg eine einheitliche Regel für die ganze Gruppe fest, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, und klär die Abgrenzung mit Anwalt oder Steuerberater.
  3. Passenden Vertrag wählen. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, mit gleichmäßig verteilten Vertriebskosten und Leistung als Rente oder Auszahlungsplan. Hast du schon einen Gruppenvertrag, prüfen wir, ob er die Bedingungen erfüllt.
  4. Zusage schriftlich festhalten. Der Mitarbeiter bekommt eine Zusage, aus der hervorgeht, dass der Beitrag zusätzlich zu seinem Lohn kommt. In der Versorgungsordnung steht, für wen die Regel gilt und in welcher Höhe.
  5. Förderbetrag absetzen und monatlich prüfen. Die Lohnbuchhaltung zieht den Förderbetrag in der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung ab und prüft jeden Monat, ob der Mitarbeiter unter der Grenze liegt. Ist der Förderbetrag höher als die abzuführende Lohnsteuer, stellt sie beim Finanzamt den Antrag auf Erstattung.

Sonderfälle

Das Gehalt steigt über die Grenze

Maßgeblich ist der Monat, in dem du den Beitrag zahlst (§ 100 Abs. 4 EStG). Beiträge aus Monaten unter der Grenze bleiben gefördert. Für Monate darüber gibt es keinen Förderbetrag, und diese Beiträge zählen auch nicht zu den 240 Euro Mindestbeitrag. Den Beitrag selbst kannst du weiterzahlen, er bleibt im üblichen Rahmen der bAV steuerfrei, nur ohne Erstattung.

Der Mitarbeiter geht nach kurzer Zeit

Eine arbeitgeberfinanzierte Anwartschaft wird unverfallbar, wenn der Mitarbeiter beim Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage drei Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Geht er früher und fließt deshalb Geld aus dem Vertrag an dich zurück, gibst du den Förderbetrag anteilig zurück, über die Lohnsteuer-Anmeldung des Monats, in dem die Rückzahlung ankommt. Ob überhaupt Geld zurückfließen kann, hängt von der Vertragsgestaltung ab, etwa vom Bezugsrecht.

Du hast schon 2016 einen Beitrag gezahlt

Hast du für einen Mitarbeiter schon 2016 einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gezahlt, gibt es den Förderbetrag nur für das, was du darüber hinaus zahlst (§ 100 Abs. 2 EStG).

Der Mitarbeiter wandelt zusätzlich Gehalt um

Das geht ohne Weiteres. Der Förderbetrag gilt nur für deinen Beitrag, die Entgeltumwandlung läuft daneben mit dem Pflichtzuschuss nach § 1a BetrAVG. Wie du mit Betriebsrat mehr Mitarbeiter automatisch in die Entgeltumwandlung bringst, zeigt der Beitrag Opting-out in der bAV: Wann Arbeitgeber die automatische Entgeltumwandlung nutzen können.

Häufige Fragen

Wer gilt bei der bAV als Geringverdiener?

Für den Förderbetrag nach § 100 EStG gilt 2026 als Geringverdiener, wessen laufender Arbeitslohn im Monat der Beitragszahlung höchstens 2.575 Euro beträgt. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Grenze bei 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, nach dem Referentenentwurf vom September 2026 bei 3.186 Euro im Monat.

Bekomme ich den Förderbetrag auch, wenn der Mitarbeiter keine Lohnsteuer zahlt?

Ja. Du ziehst den Förderbetrag von der gesamten Lohnsteuer ab, die du für alle Mitarbeiter abführst. Ist er höher als diese Lohnsteuer, erstattet das Finanzamt den Rest auf Antrag. Gerade bei Teilzeitkräften mit kleinem Lohn fällt oft wenig oder keine Lohnsteuer an.

Gibt es den Förderbetrag auch für Entgeltumwandlung?

Nein. Gefördert wird nur ein Beitrag, den du zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn zahlst. Wandelt der Mitarbeiter daneben Gehalt um, läuft das getrennt und mit dem Pflichtzuschuss nach § 1a BetrAVG.

Muss der Mitarbeiter auf den Beitrag Steuern oder Sozialabgaben zahlen?

In der Ansparphase nicht. Der Beitrag ist bis 960 Euro im Jahr steuerfrei, ab 2027 bis 1.200 Euro. Sozialabgaben fallen zusammen mit anderen steuerfreien bAV-Beiträgen bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht an (§ 1 SvEV). Die spätere Betriebsrente wird versteuert.

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Der nächste Schritt

Lass dir von der Lohnbuchhaltung alle Mitarbeiter bis 3.186 Euro Monatslohn auflisten und markier, wer schon heute unter 2.575 Euro liegt. Für diese Mitarbeiter lohnt der Start sofort, für die übrigen ab Januar 2027. Im Versicherungs-Check zur bAV rechnen wir die Liste mit dir durch: Betrag, passender Vertrag und was die Lohnbuchhaltung einrichten muss. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.

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Wir prüfen mit dir, welche Mitarbeiter für den Förderbetrag in Frage kommen, welcher Betrag passt und welcher Vertrag die Bedingungen erfüllt. Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck, du musst nichts kündigen.

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Andre Runge

Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe, Mittelstand und betriebliche Altersvorsorge, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Zahlen: Oktober 2026, die Lohngrenze 2027 nach dem Referentenentwurf vom 21. September 2026.

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