Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge

bAV steuerlich absetzen: Was Arbeitgeber je Durchführungsweg beachten

Von Andre Runge, Allianz Hauptvertretung in Hamburg Stand: Oktober 2026 Lesezeit etwa 7 Minuten

Inhaber eines Hamburger Metallbaubetriebs sitzt mit seiner Steuerberaterin an einem Besprechungstisch und geht mit ihr einen Ordner zur betrieblichen Altersvorsorge durch.
Wie ein bAV-Beitrag den Gewinn mindert, hängt vom Durchführungsweg ab. Symbolbild (KI-generiert).

Kurz gesagt: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge deiner Mitarbeiter setzt du als Betriebsausgabe ab. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind die Beiträge laufender Aufwand, bei der Unterstützungskasse gelten gesetzliche Höchstbeträge, bei der Direktzusage bildest du eine Pensionsrückstellung. Beim Mitarbeiter bleiben Beiträge in den ersten drei Wegen 2026 bis 8.112 Euro im Jahr steuerfrei und bis 4.056 Euro frei von Sozialabgaben, versteuert wird später die Rente.

Kann ich die bAV als Arbeitgeber absetzen?

Ja. Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge deiner Mitarbeiter sind Betriebsausgaben, denn nach § 4 Abs. 4 EStG zählen dazu alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den Gewinn deines Betriebs und damit die Steuer, die darauf anfällt. Das gilt für den Pflichtzuschuss, für einen freiwilligen Arbeitgeberbeitrag und für den Teil des Lohns, den ein Mitarbeiter per Entgeltumwandlung in seinen Vertrag lenkt.

Wann und in welcher Höhe der Abzug wirkt, regelt das Einkommensteuergesetz für jeden Durchführungsweg eigens, in den §§ 4b bis 4e und 6a EStG. Wie der Pflichtzuschuss von 15 Prozent entsteht und wie du ihn abrechnest, steht im Beitrag Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Was die 15-Prozent-Pflicht verlangt und wie du sie richtig abrechnest. Hier geht es darum, was davon in deinem Jahresabschluss ankommt und was beim Mitarbeiter frei bleibt.

Was je Durchführungsweg gilt

Die Tabelle zeigt, wie du die Beiträge in den fünf Wegen absetzt. Grundlage ist jeweils der Gesetzestext.

DurchführungswegSo wirkt der AbzugGrundlage
DirektversicherungBeiträge sind laufender Aufwand. Der Vertrag gehört nicht ins Betriebsvermögen, solange der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.§ 4b EStG
PensionskasseZuwendungen sind abziehbar, soweit sie auf der Satzung oder dem Geschäftsplan der Kasse beruhen oder Fehlbeträge der Kasse decken.§ 4c EStG
PensionsfondsBeiträge sind abziehbar, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder Fehlbeträge des Fonds decken.§ 4e EStG
UnterstützungskasseZuwendungen sind nur bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen abziehbar. Bei einer rückgedeckten Kasse zählt der Beitrag, den die Kasse an den Versicherer zahlt.§ 4d EStG
DirektzusageEs fließen keine Beiträge. Der Betrieb bildet eine Pensionsrückstellung, die den Gewinn mindert.§ 6a EStG

Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind für die Buchhaltung am einfachsten. Du zahlst den Beitrag, er ist Aufwand, und in der Bilanz bleibt nichts stehen. Bei der Direktversicherung bleibt das auch so, wenn du den Vertrag abgetreten oder beliehen hast, sofern du dich gegenüber dem Mitarbeiter schriftlich verpflichtest, ihn im Versicherungsfall so zu stellen, als wäre das nicht geschehen (§ 4b Satz 2 EStG).

Unterstützungskasse

Hier begrenzt § 4d EStG den Abzug. Eine Kasse, die sich die Mittel über eine Versicherung beschafft, nennt man rückgedeckt. Den Beitrag, den sie an den Versicherer zahlt, darfst du absetzen, wenn die Versicherung mindestens bis zum vorgesehenen Rentenbeginn läuft, mindestens aber bis zum 55. Lebensjahr, und die Beiträge jährlich gleich bleiben oder steigen. Für Zusagen ab 2018 muss der Mitarbeiter am Ende des Wirtschaftsjahres mindestens 23 Jahre alt sein, und die Leistungen müssen schriftlich zugesagt sein. Dient die Versicherung als Sicherheit für ein Darlehen, entfällt der Abzug. Zuwendungen, die du bis einen Monat nach Aufstellung der Bilanz leistest, kannst du per Rückstellung noch dem abgelaufenen Jahr zuordnen (§ 4d Abs. 2 EStG).

Direktzusage

Bei der Direktzusage versprichst du die Rente selbst und zahlst an keinen Versorgungsträger. Steuerlich bildest du dafür eine Pensionsrückstellung. Sie ist nur zulässig, wenn der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch hat, die Zusage keinen schädlichen Vorbehalt enthält und schriftlich erteilt ist, mit eindeutigen Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der Leistung (§ 6a Abs. 1 EStG). Berechnet wird sie nach den Regeln der Versicherungsmathematik mit einem Rechnungszins von 6 Prozent. Weil die Rückstellung über Jahrzehnte in der Bilanz steht, gehört dieser Weg vor der Zusage auf den Tisch deines Steuerberaters.

Was beim Mitarbeiter frei bleibt

Für den Mitarbeiter gelten eigene Grenzen. In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 4 Prozent frei von Sozialabgaben (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Die Grenze liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr (BMAS).

DurchführungswegIn der AnsparphaseIn der Rente
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds2026 steuerfrei bis 8.112 Euro im Jahr, frei von Sozialabgaben bis 4.056 EuroSteuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG
Unterstützungskasse, DirektzusageDie Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG gelten nicht. Entgeltumwandlung bleibt bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze frei von Sozialabgaben (§ 14 Abs. 1 SGB IV)Arbeitslohn nach § 19 EStG

Die Grenzen gelten je Mitarbeiter und für alle Beiträge zusammen. Entgeltumwandlung, Pflichtzuschuss und freiwilliger Arbeitgeberbeitrag teilen sich die 4 Prozent, so beschreibt es die Deutsche Rentenversicherung. Was darüber liegt, bleibt für dich trotzdem Betriebsausgabe, beim Mitarbeiter ist es aber beitrags- oder steuerpflichtiger Lohn. Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung, mit der du dir nur die Mittel für eine zugesagte Versorgung beschaffst, sind beim Mitarbeiter kein Arbeitslohn (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).

Die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent nach § 40b EStG gibt es nur noch für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen, also umlagefinanzierte Kassen, und für höchstens 1.752 Euro im Jahr. Für eine neue Direktversicherung spielt sie keine Rolle.

Beispiel: bAV-Beitrag oder Gehaltserhöhung

Ein gerundetes Beispiel: Du willst einem Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt 100 Euro im Monat mehr geben. Als Gehaltserhöhung kommt dein Anteil zur Sozialversicherung dazu, 9,3 Prozent Rente und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung (Deutsche Rentenversicherung), 7,3 Prozent Krankenversicherung, also die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent (§ 241 und § 249 SGB V), plus halber Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung, zusammen rund 20 Prozent.

Im Monat (gerundet)100 Euro Arbeitgeberbeitrag in die Direktversicherung100 Euro mehr Gehalt
Dein Aufwand100 Eurorund 120 Euro
Davon Betriebsausgabe100 Eurorund 120 Euro
Beim Mitarbeiter100 Euro im Vertrag, heute ohne Steuer und Sozialabgaben100 Euro brutto, davon gehen seine Sozialabgaben und Lohnsteuer ab

Beides setzt du voll ab. Der Vorteil der bAV liegt in den Sozialabgaben, die innerhalb der 4-Prozent-Grenze auf beiden Seiten wegfallen. Wie viel Steuer dir die Betriebsausgabe spart, hängt von Rechtsform und Steuersatz deines Betriebs ab, das rechnet dein Steuerberater. Wann sich ein solcher Beitrag über die Pflicht hinaus lohnt und was vier Modelle im Jahr kosten, steht im Beitrag Arbeitgeberfinanzierte bAV: Wann sich ein Beitrag über die Pflicht hinaus lohnt.

Förderbetrag für Geringverdiener

Für Mitarbeiter mit kleinem Gehalt bekommst du zusätzlich Geld zurück. Nach § 100 EStG behältst du 30 Prozent eines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags von der Lohnsteuer ein, höchstens 288 Euro im Jahr. Voraussetzung 2026 ist ein Beitrag von mindestens 240 Euro im Jahr in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds und ein laufender Lohn von höchstens 2.575 Euro im Monat. Den Betrag setzt du in der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung ab. Was sich daran ab 2027 ändert, steht im Beitrag bAV-Förderbetrag für Geringverdiener: Was Arbeitgeber 2026 und ab 2027 zurückbekommen.

In fünf Schritten richtig absetzen

  1. Durchführungsweg je Vertrag feststellen. Lass dir von der Lohnbuchhaltung alle bAV-Verträge auflisten, mit Durchführungsweg, Anbieter und Beginn. Vom Weg hängt ab, nach welcher Vorschrift du absetzt.
  2. Beiträge getrennt erfassen. Entgeltumwandlung, Pflichtzuschuss und freiwilliger Arbeitgeberbeitrag laufen über eigene Lohnarten. So prüft die Lohnbuchhaltung die Grenzen von 4 und 8 Prozent für jeden Mitarbeiter.
  3. Zusagen schriftlich festhalten. Für die Pensionsrückstellung bei der Direktzusage ist die Schriftform Pflicht, und bei der Unterstützungskasse zählen für den Abzug nur schriftlich zugesagte Leistungen. Halte jede Zusage in einer Versorgungsordnung fest.
  4. Unterlagen für den Jahresabschluss sammeln. Dein Steuerberater braucht die Beitragsrechnungen der Anbieter, bei der Unterstützungskasse die Nachweise zur Rückdeckung und bei der Direktzusage die versicherungsmathematische Berechnung der Rückstellung.
  5. Beitrag zur Insolvenzsicherung einplanen. Bei Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und in bestimmten Fällen bei der Direktversicherung zahlst du Beiträge zur Insolvenzsicherung an den Pensions-Sicherungs-Verein. Auch sie sind Betriebsausgaben.

Die Pflicht zur Insolvenzsicherung steht in § 10 BetrAVG.

Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV eine Betriebsausgabe?

Ja. Der Zuschuss ist wie jeder andere Beitrag zur bAV durch den Betrieb veranlasst und mindert deinen Gewinn. Beim Mitarbeiter bleibt er in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zusammen mit der Entgeltumwandlung bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze frei von Sozialabgaben, 2026 also bis 4.056 Euro im Jahr.

Kann ich bAV-Beiträge unbegrenzt absetzen?

Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nennt das Gesetz keinen Höchstbetrag für deinen Abzug. Die Grenzen von 8 und 4 Prozent gelten für den Mitarbeiter, was darüber liegt, ist bei ihm steuer- oder beitragspflichtiger Lohn. Bei der Unterstützungskasse begrenzt § 4d EStG den Abzug, bei der Direktzusage § 6a EStG die Höhe der Pensionsrückstellung.

Muss ich eine Direktversicherung in der Bilanz aktivieren?

Nein, solange am Ende des Wirtschaftsjahres der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Dann gehört der Anspruch aus dem Vertrag nach § 4b EStG nicht zu deinem Betriebsvermögen, und die Beiträge bleiben laufender Aufwand.

Wer zahlt später die Steuer auf die Betriebsrente?

Der Mitarbeiter. Renten aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds versteuert er nach § 22 Nr. 5 EStG, soweit die Beiträge steuerfrei waren. Renten aus Direktzusage und Unterstützungskasse sind bei ihm Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG.

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Der nächste Schritt

Bitte deine Lohnbuchhaltung um die Liste aus Schritt 1 und gib sie deinem Steuerberater vor dem nächsten Jahresabschluss. Im Versicherungs-Check zur bAV ordnen wir jeden Vertrag seinem Durchführungsweg zu, prüfen Bezugsrechte und Rückdeckung und zeigen dir, wo Beiträge über den Grenzen liegen. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.

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Andre Runge

Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe, Mittelstand und betriebliche Altersvorsorge, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie sich die bAV in deinem Jahresabschluss auswirkt, klärst du mit deinem Steuerberater. Rechtsstand und Zahlen: Oktober 2026.

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