Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeberfinanzierte bAV: Wann sich ein Beitrag über die Pflicht hinaus lohnt
Kurz gesagt: Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlst du den Beitrag zur Betriebsrente allein, zusätzlich zum Lohn und ohne dass der Mitarbeiter etwas umwandelt. In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist der Beitrag 2026 bis 4.056 Euro im Jahr frei von Steuer und Sozialabgaben und bis 8.112 Euro steuerfrei, zusammen mit Entgeltumwandlung und Zuschuss. Sie lohnt sich vor allem, wenn du Fachkräfte gewinnen oder halten willst, denn der Anspruch aus deinem Beitrag bleibt dem Mitarbeiter erst nach drei Jahren Zusage sicher.
Was ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV?
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist eine Betriebsrente, deren Beiträge du als Arbeitgeber allein zahlst, zusätzlich zum vereinbarten Lohn. Der Mitarbeiter gibt nichts von seinem Gehalt ab und muss nichts beantragen. Rechtlich ist das eine Versorgungszusage nach § 1 BetrAVG. Du sagst dem Mitarbeiter eine Leistung im Alter zu und finanzierst sie über einen der fünf Durchführungswege, im Mittelstand meist über eine Direktversicherung.
Verpflichtet bist du dazu nicht, solange kein Tarifvertrag und keine frühere Zusage es verlangen. Pflicht ist nur der Zuschuss von 15 Prozent, wenn ein Mitarbeiter selbst Gehalt umwandelt. Wie dieser Pflichtzuschuss funktioniert und wie du ihn abrechnest, steht im Beitrag Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Was die 15-Prozent-Pflicht verlangt und wie du sie richtig abrechnest. Dieser Beitrag behandelt alles, was du freiwillig darüber hinaus zahlst.
Arbeitgeberbeitrag, Zuschuss und Entgeltumwandlung
In der Lohnabrechnung tauchen drei Arten von Beiträgen auf. Sie unterscheiden sich darin, wer zahlt, ob du zahlen musst und ab wann der Mitarbeiter den Anspruch behält, wenn er geht.
| Beitrag | Wer zahlt | Pflicht? | Bleibt dem Mitarbeiter beim Wechsel |
|---|---|---|---|
| Entgeltumwandlung | Der Mitarbeiter aus seinem Bruttogehalt | Anspruch des Mitarbeiters nach § 1a BetrAVG | Sofort |
| Pflichtzuschuss | Du, 15 Prozent auf die Umwandlung | Ja, in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, soweit du Sozialabgaben sparst | Sofort, wie die Umwandlung |
| Arbeitgeberbeitrag | Du allein, zusätzlich zum Lohn | Nein, freiwillig | Nach drei Jahren Zusage, wenn der Mitarbeiter mindestens 21 ist |
Die letzte Spalte erklärt, warum ein Arbeitgeberbeitrag bindet. Was der Mitarbeiter selbst umwandelt, nimmt er samt Pflichtzuschuss sofort mit. Was du allein zahlst, bleibt ihm nur erhalten, wenn die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und er mindestens 21 Jahre alt ist (§ 1b BetrAVG).
Die Grenzen für Steuer und Sozialabgaben 2026
Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten zwei Grenzen. Beide hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die 2026 bei 101.400 Euro im Jahr liegt (BMAS).
| Grenze | Anteil | 2026 im Jahr | 2026 im Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG | 8 Prozent | 8.112 Euro | 676 Euro |
| Frei von Sozialabgaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV | 4 Prozent | 4.056 Euro | 338 Euro |
Beide Grenzen teilen sich Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und Pflichtzuschuss. Zwischen 4 und 8 Prozent ist ein Beitrag steuerfrei, aber beitragspflichtig, so beschreibt es die Deutsche Rentenversicherung. Ein gerundetes Beispiel: Ein Mitarbeiter wandelt 250 Euro im Monat um, du legst 37,50 Euro Pflichtzuschuss dazu und zahlst zusätzlich 75 Euro Arbeitgeberbeitrag. Im Jahr fließen so 4.350 Euro in seinen Vertrag. Davon liegen 294 Euro über der 4-Prozent-Grenze und kosten Sozialabgaben, steuerfrei bleibt alles. Plane einen Arbeitgeberbeitrag deshalb immer zusammen mit den Umwandlungen, die es im Betrieb schon gibt.
Für Mitarbeiter mit kleinem Gehalt kommt eine eigene Steuerfreiheit von 960 Euro im Jahr dazu, die neben den 8 Prozent steht (§ 100 Abs. 6 EStG). Für Unterstützungskasse und Direktzusage gelten andere Regeln, die du mit deinem Steuerberater klärst. Ab 2027 steigen die Grenzen mit der Beitragsbemessungsgrenze. Nach dem Referentenentwurf der Rechengrößen 2027 (BMAS) wären es 4.248 Euro frei von Sozialabgaben und 8.496 Euro steuerfrei im Jahr, verbindlich erst mit der Verordnung. Steuern zahlt der Mitarbeiter später auf die Betriebsrente (§ 22 Nr. 5 EStG).
Wann sich ein Beitrag über die Pflicht hinaus lohnt
Gegenüber einer Gehaltserhöhung sparst du die Sozialabgaben. 100 Euro mehr Brutto kosten dich mit deinem Arbeitgeberanteil von rund 20 Prozent etwa 120 Euro im Monat. Ein Arbeitgeberbeitrag von 100 Euro innerhalb der 4-Prozent-Grenze kostet dich 100 Euro, und die vollen 100 Euro landen im Vertrag. Die Rechnung aus Sicht des Mitarbeiters steht im Beitrag Betriebliche Vorsorge für Mittelstand und Mitarbeiter richtig planen. Drei Lagen sprechen besonders für einen eigenen Beitrag:
- Du suchst Fachkräfte. Ein Arbeitgeberbeitrag ab der Probezeit lässt sich in die Stellenanzeige schreiben und gilt für jeden, auch für Mitarbeiter, die nie selbst Gehalt umwandeln würden.
- Du willst Leute halten. Wer vor Ablauf von drei Jahren geht, lässt den Anspruch aus deinem Beitrag zurück. Eine Staffel, die mit den Jahren im Betrieb steigt, verstärkt das. Beispiele dafür stehen im Beitrag 5 Vorsorgebausteine, mit denen Mittelständler Mitarbeiter langfristig binden.
- Du hast Mitarbeiter mit kleinem Gehalt. Für sie erstattet der Staat 30 Prozent deines Beitrags über die Lohnsteuer-Anmeldung. Wie das geht, steht im Beitrag bAV-Förderbetrag für Geringverdiener: Was Arbeitgeber 2026 und ab 2027 zurückbekommen.
Eine Zusage ist auf Dauer angelegt. Ob und wie du sie später ändern kannst, hängt von ihrer Gestaltung ab. Starte deshalb mit einem Betrag, den du auch in einem schwachen Jahr zahlen kannst, und lass die Versorgungsordnung vorher von Anwalt oder Steuerberater prüfen.
Vier Modelle und was sie kosten
Die gerundete Beispielrechnung gilt für einen Betrieb mit 20 berechtigten Mitarbeitern und einem Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat. Alle Beträge liegen unter der 4-Prozent-Grenze, solange die Mitarbeiter nicht zusätzlich viel umwandeln.
| Modell | So funktioniert es | Dein Aufwand im Jahr (Beispiel) |
|---|---|---|
| Fester Grundbeitrag | 50 Euro im Monat für jeden Mitarbeiter nach der Probezeit | 12.000 Euro |
| Prozent vom Gehalt | 2 Prozent des Bruttogehalts, bei 3.500 Euro also 70 Euro im Monat | 16.800 Euro |
| Staffel nach Betriebszugehörigkeit | 30 Euro ab der Probezeit, 60 Euro ab dem dritten Jahr, angenommen sind je zehn Mitarbeiter in jeder Stufe | 10.800 Euro |
| Matching | Du zahlst so viel dazu, wie der Mitarbeiter umwandelt, höchstens 50 Euro im Monat; angenommen sind zwölf Mitarbeiter mit mindestens 50 Euro Umwandlung | 7.200 Euro plus Pflichtzuschuss |
Der feste Grundbeitrag ist am leichtesten zu erklären und abzurechnen, und jeder bekommt denselben Betrag. Prozent vom Gehalt wächst mit jeder Gehaltserhöhung von selbst mit, das Budget ist dafür schwerer zu planen, und wer mehr verdient, bekommt mehr. Die Staffel belohnt Treue und kostet anfangs am wenigsten. Matching ist das günstigste Modell, weil es nur Mitarbeiter erreicht, die selbst etwas tun. Genau die mit wenig Geld am Monatsende fallen dabei heraus. Für sie passt der Förderbetrag für Geringverdiener als Ergänzung. Alle Beiträge sind Betriebsausgaben, die Einzelheiten klärt dein Steuerberater. Was dabei je Durchführungsweg gilt, steht im Beitrag bAV steuerlich absetzen: Was Arbeitgeber je Durchführungsweg beachten.
In fünf Schritten zur arbeitgeberfinanzierten bAV
- Ziel und Budget festlegen. Willst du Fachkräfte gewinnen, Mitarbeiter halten oder Geringverdiener absichern? Daraus folgt das Modell. Das Budget legst du als Betrag pro Mitarbeiter und Jahr fest.
- Berechtigte und Höhe bestimmen. Du legst fest, wer einen Beitrag bekommt, ab wann und wie viel. Unterschiede zwischen Gruppen brauchen einen sachlichen Grund, etwa Betriebszugehörigkeit oder eine Wartezeit nach der Probezeit.
- Durchführungsweg und Vertrag wählen. Im Mittelstand ist das meist eine Direktversicherung über einen Gruppenvertrag. Prüfe, ob dein bestehender Vertrag für die Entgeltumwandlung auch Arbeitgeberbeiträge aufnehmen kann, dann bleibt es bei einem Anbieter.
- Versorgungsordnung schreiben lassen. Sie regelt Berechtigte, Höhe, Durchführungsweg, Bezugsrecht und was bei Elternzeit und Austritt passiert. Anwalt oder Steuerberater prüfen sie, bevor du sie im Betrieb bekannt machst.
- Lohnbuchhaltung einrichten und Mitarbeiter informieren. Die Lohnbuchhaltung legt eine eigene Lohnart an und prüft die 4-Prozent-Grenze zusammen mit Umwandlung und Zuschuss. Jeder Mitarbeiter bekommt die Zusage schriftlich. Zum Jahreswechsel prüfst du die neuen Grenzen.
Wie Lohnarten, Formulare und Versorgungsordnung beim Start einer bAV zusammenkommen, beschreibt der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge einführen: Ein praktischer Ablauf für Arbeitgeber.
Worauf du achten musst
Gleichbehandlung
Das Betriebsrentengesetz stellt Versorgungspflichten aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung und aus betrieblicher Übung einer ausdrücklichen Zusage gleich (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Zahlst du einzelnen Mitarbeitern einen Beitrag ohne klare Regel, können vergleichbare Kollegen denselben Beitrag verlangen. Eine schriftliche Regel nach sachlichen Gruppen schützt dich davor.
Haftung
Du stehst für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein Versicherer oder eine Pensionskasse sie auszahlt (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Was genau du zusagst, steht in der Zusage und im Vertrag. Lies beides zusammen, bevor du unterschreibst.
Austritt vor Ablauf von drei Jahren
Geht ein Mitarbeiter, bevor die Zusage drei Jahre bestanden hat, oder ist er beim Ausscheiden jünger als 21, verfällt die Anwartschaft aus deinem Beitrag. Was dann mit dem Guthaben einer Direktversicherung passiert, hängt vom Bezugsrecht ab, das im Vertrag steht. Sind die Fristen erfüllt, darfst du das Bezugsrecht wegen des Austritts nicht mehr widerrufen (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Leg das Bezugsrecht deshalb bewusst fest und schreib es in die Versorgungsordnung.
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten?
Nein. Pflicht ist nur der Zuschuss von 15 Prozent, wenn ein Mitarbeiter Gehalt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandelt. Einen eigenen Arbeitgeberbeitrag zahlst du freiwillig, es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine bestehende Zusage verpflichtet dich dazu.
Wie viel kann ich steuerfrei in die bAV eines Mitarbeiters einzahlen?
In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge 2026 bis 8.112 Euro im Jahr steuerfrei und bis 4.056 Euro frei von Sozialabgaben. Beide Grenzen gelten für Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und Zuschuss zusammen. Für Unterstützungskasse und Direktzusage gelten eigene Regeln, die du mit deinem Steuerberater klärst.
Was passiert mit dem Arbeitgeberbeitrag, wenn ein Mitarbeiter kündigt?
Hat die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden und ist der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt, behält er seine Anwartschaft (§ 1b BetrAVG). Geht er früher, verfällt die Anwartschaft aus deinem Beitrag. Was er selbst umgewandelt hat, gehört ihm in jedem Fall sofort.
Darf ich nur bestimmten Mitarbeitern einen Arbeitgeberbeitrag zahlen?
Ja, wenn die Unterscheidung einen sachlichen Grund hat, etwa Betriebszugehörigkeit, Beschäftigungsart oder eine Wartezeit nach der Probezeit. Nach einzelnen Personen auszuwählen, ist nicht zulässig. Halte die Regel in der Versorgungsordnung fest und lass sie von Anwalt oder Steuerberater prüfen.
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- Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Was die 15-Prozent-Pflicht verlangt und wie du sie richtig abrechnest, für die Pflicht, auf der jeder freiwillige Beitrag aufbaut.
- bAV-Förderbetrag für Geringverdiener: Was Arbeitgeber 2026 und ab 2027 zurückbekommen, wenn du Mitarbeitern mit kleinem Gehalt einen Beitrag zahlen willst.
- 5 Vorsorgebausteine, mit denen Mittelständler Mitarbeiter langfristig binden, für Staffeln und weitere Bausteine neben der Betriebsrente.
Der nächste Schritt
Schreib dir drei Zahlen auf: wie viele Mitarbeiter einen Beitrag bekommen sollen, wie viel du im Jahr dafür ausgeben willst und wie viele schon Gehalt umwandeln. Mit diesen Zahlen rechnen wir im Versicherungs-Check zur bAV die vier Modelle für deinen Betrieb durch und prüfen, ob dein bestehender Gruppenvertrag einen Arbeitgeberbeitrag aufnehmen kann. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.
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Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe, Mittelstand und betriebliche Altersvorsorge, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Zahlen: Oktober 2026, die Grenzen 2027 nach dem Referentenentwurf vom 21. September 2026.