Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeiter kündigt mit bAV: Was du als Arbeitgeber jetzt tun musst
Kurz gesagt: Kündigt ein Mitarbeiter, endet seine bAV nicht automatisch. Anwartschaften aus Entgeltumwandlung und Pflichtzuschuss bleiben sofort erhalten, solche aus Arbeitgeberbeiträgen, wenn der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage drei Jahre bestanden hat. Bei der Direktversicherung meldest du den Austritt binnen drei Monaten an den Versicherer, damit deine Haftung auf den Vertrag begrenzt bleibt. Binnen eines Jahres kann der Mitarbeiter die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber verlangen, abfinden darfst du nur kleine Anwartschaften.
Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeiter kündigt?
Kündigt ein Mitarbeiter mit betrieblicher Altersvorsorge, bleibt seine Anwartschaft bestehen, soweit sie unverfallbar ist, und er erhält bei Rentenbeginn den bis zum Austritt erdienten Teil. Den Vertrag kündigst du deshalb nicht. Du stellst ihn beitragsfrei, ermöglichst auf Wunsch die Fortführung oder Mitnahme und sorgst dafür, dass die Unterlagen beim Anbieter stimmen. Ob der Mitarbeiter selbst kündigt, du kündigst oder ihr einen Aufhebungsvertrag schließt, spielt für diese Regeln keine Rolle, das Gesetz knüpft in § 1b BetrAVG nur an das Ende des Arbeitsverhältnisses an.
Der Austritt ist eine der Haftungsfallen, die der Beitrag bAV-Haftung für Arbeitgeber: Wo du für die Zusage einstehst und wie du die Fallen schließt im Überblick zeigt. Wird er falsch abgewickelt, fällt das meist erst Jahrzehnte später auf, wenn der frühere Mitarbeiter in Rente geht und eine Lücke zwischen Vertrag und Zusage bei dir einfordert.
Wann die Anwartschaft unverfallbar ist
Unverfallbar heißt, dass die Anwartschaft den Austritt überlebt. Welche Frist gilt, hängt davon ab, wer die Beiträge zahlt und wann die Zusage erteilt wurde. Die Tabelle zeigt den Gesetzesstand im Oktober 2026.
| Finanzierung und Zusagejahr | Unverfallbar, wenn beim Austritt | Grundlage |
|---|---|---|
| Entgeltumwandlung einschließlich Pflichtzuschuss | sofort, ohne Alters- und Fristgrenze | § 1b Abs. 5 BetrAVG |
| Arbeitgeberbeiträge, Zusage ab 2018 | mindestens 21 Jahre alt und Zusage mindestens drei Jahre | § 1b Abs. 1 BetrAVG |
| Arbeitgeberbeiträge, Zusage 2009 bis 2017 | mindestens 25 Jahre alt und fünf Jahre Zusage, oder seit 2018 drei Jahre Zusage und mindestens 21 Jahre alt | § 30f BetrAVG |
| Arbeitgeberbeiträge, Zusage 2001 bis 2008 | mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre Zusage, oder seit 2009 fünf Jahre Zusage und mindestens 25 Jahre alt | |
| Zusage vor 2001 | mindestens 35 Jahre alt und zehn Jahre Zusage oder zwölf Jahre im Betrieb mit drei Jahren Zusage, oder seit 2001 fünf Jahre Zusage und mindestens 30 Jahre alt |
Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zählt als Beginn der Zusage der Versicherungsbeginn, frühestens der Eintritt in den Betrieb. Den Pflichtzuschuss von 15 Prozent rechnet das Gesetz der Entgeltumwandlung zu, er ist also ebenfalls sofort unverfallbar. Bei der Direktversicherung aus Entgeltumwandlung muss der Mitarbeiter außerdem von Anfang an ein unwiderrufliches Bezugsrecht haben. Was mit einer noch verfallbaren Anwartschaft aus reinen Arbeitgeberbeiträgen geschieht, regeln Vertrag und Versorgungsordnung. Kläre das mit dem Anbieter, bevor du etwas veranlasst. Für Zusagen aus der Zeit vor 2001 gilt die Sofort-Unverfallbarkeit der Entgeltumwandlung nicht.
Wie hoch der Anspruch bleibt
Bei einer Leistungszusage erhält der frühere Mitarbeiter mindestens den Teil der zugesagten Rente, der seiner Zeit im Betrieb im Verhältnis zur möglichen Zeit bis zur Regelaltersgrenze entspricht (§ 2 Abs. 1 BetrAVG). Ein Beispiel, gerundet: Lägen vom Eintritt bis zur Regelaltersgrenze 30 Jahre und war der Mitarbeiter zwölf davon im Betrieb, stünden ihm 40 Prozent der zugesagten Leistung zu. Bei Entgeltumwandlung und beitragsorientierter Leistungszusage bleibt die Anwartschaft aus den bis zum Austritt gezahlten Beiträgen (§ 2 Abs. 5), bei der Beitragszusage mit Mindestleistung das bis dahin gebildete Kapital, mindestens die Summe der Beiträge abzüglich der Kosten für den Risikoschutz (§ 2 Abs. 6).
Bei der Direktversicherung kannst du deine Haftung auf das begrenzen, was der Vertrag hergibt. Diese versicherungsförmige Lösung greift, wenn spätestens drei Monate nach dem Ausscheiden das Bezugsrecht unwiderruflich ist, keine Abtretung, Beleihung oder Beitragsrückstände bestehen, die Überschüsse seit Beginn nur die Leistung erhöhen und der Mitarbeiter den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzen darf (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG). Für die Pensionskasse gilt eine ähnliche Regel (§ 2 Abs. 3). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, richtet sich der Teil des zeitanteiligen Anspruchs, den der Vertrag nicht deckt, gegen dich. Die drei Monate sind deshalb die wichtigste Frist beim Austritt.
Mitnehmen, fortführen, ruhen lassen oder abfinden
Für die unverfallbare Anwartschaft gibt es vier Wege. Welcher gilt, entscheidet zum Teil der Mitarbeiter, zum Teil braucht es dein Einverständnis.
| Weg | Wer entscheidet | Was du tust | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Beitragsfrei ruhen lassen | Regelfall, wenn sonst nichts geschieht | Beiträge einstellen, Austritt dem Anbieter melden, Unterlagen aufbewahren | § 2 BetrAVG |
| Privat mit eigenen Beiträgen fortführen | Mitarbeiter, bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss ihm dieses Recht eingeräumt sein | Fortführung mit dem Anbieter abstimmen | § 1b Abs. 5, § 2 Abs. 2 BetrAVG |
| Zum neuen Arbeitgeber mitnehmen | Mitarbeiter binnen eines Jahres nach Austritt, bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 Euro), sonst nur im Einvernehmen aller drei | Übertragungswert an den neuen Arbeitgeber oder dessen Anbieter leiten lassen, danach erlischt deine Zusage | § 4 Abs. 2, 3 und 6 BetrAVG |
| Abfinden | Du, nur bei kleinen Anwartschaften | Grenzen prüfen, einmalig zahlen und gesondert ausweisen | § 3 BetrAVG |
Verlangt der Mitarbeiter die Mitnahme, muss der neue Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds erteilen. Bei diesen Wegen entspricht der Übertragungswert dem gebildeten Kapital. Läuft die Versorgung bei altem und neuem Arbeitgeber über diese Wege, ist die Übertragung steuerfrei (§ 3 Nr. 55 EStG). Den Übertragungswert kann der Mitarbeiter vorher bei dir oder dem Anbieter erfragen, wie das geht, zeigt der Beitrag bAV-Informationspflicht des Arbeitgebers.
Abfinden darfst du ohne Zustimmung nur, wenn die spätere Monatsrente 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt, bei Kapitalleistungen 18 Zehntel. Mit der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro sind das rund 59 Euro Monatsrente oder 7.119 Euro Kapital. Mit Zustimmung des Mitarbeiters geht es bis 2 Prozent, also rund 79 Euro Monatsrente oder 9.492 Euro Kapital, wenn du den Betrag direkt als Beitrag in seine gesetzliche Rentenversicherung zahlst. Hat der Mitarbeiter die Mitnahme verlangt, ist die Abfindung unzulässig. Wie diese Grenzen mit dem BRSG II gestiegen sind, steht im Beitrag zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Eine Auszahlung auf Wunsch des Mitarbeiters sieht das Gesetz sonst nur vor, wenn ihm seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet wurden (§ 3 Abs. 3 BetrAVG). Bei der Direktversicherung ist der Rückkaufswert in Höhe des Kapitals aus deinen Beiträgen gesperrt, eine Kündigung macht daraus eine beitragsfreie Versicherung (§ 2 Abs. 2 BetrAVG).
In sechs Schritten durch den Austritt
- Vertrag und Durchführungsweg feststellen. Prüfe in der Personalakte, über welchen Weg und welchen Anbieter die bAV läuft, wann die Zusage begann und welcher Teil aus Entgeltumwandlung und welcher aus Arbeitgeberbeiträgen stammt.
- Unverfallbarkeit prüfen. Ordne die Anwartschaft der Tabelle oben zu. Entgeltumwandlung und Pflichtzuschuss bleiben immer, Arbeitgeberbeiträge je nach Alter und Dauer der Zusage.
- Anbieter binnen drei Monaten informieren. Melde den Austritt mit Datum und lass dir bei der Direktversicherung bestätigen, dass das Bezugsrecht unwiderruflich ist und keine Beitragsrückstände bestehen.
- Letzte Abrechnung richtig machen. Sorge dafür, dass die Lohnbuchhaltung den letzten Beitrag samt Zuschuss abführt und die bAV-Lohnart danach beendet.
- Wünsche des Mitarbeiters aufnehmen. Frag nach, ob er den Vertrag privat fortführen oder mitnehmen will. Ein Übertragungsverlangen kann binnen eines Jahres kommen, leite es an den Anbieter weiter.
- Unterlagen aufbewahren. Lege Austrittsmeldung, Bestätigung des Anbieters und Auskünfte in der Personalakte ab. Der Anspruch auf Leistungen aus der bAV verjährt erst nach 30 Jahren (§ 18a BetrAVG).
Bei Direktzusage und Unterstützungskasse bleibt die Anwartschaft in deinem Bestand, bis der frühere Mitarbeiter in Rente geht. Prüfe hier besonders, ob eine Abfindung kleiner Anwartschaften infrage kommt, und rechne sie mit deinem Steuerberater durch.
Häufige Fragen
Kann sich ein Mitarbeiter die bAV bei der Kündigung auszahlen lassen?
In der Regel nicht. Eine Auszahlung ist nur als Abfindung kleiner Anwartschaften nach § 3 BetrAVG zulässig oder auf Verlangen, wenn ihm die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet wurden. Bei der Direktversicherung ist der Rückkaufswert in Höhe des Kapitals aus Arbeitgeberbeiträgen gesperrt.
Verfällt die bAV, wenn ein Mitarbeiter in der Probezeit kündigt?
Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung und Pflichtzuschuss bleibt immer erhalten, auch nach wenigen Wochen. Eine Anwartschaft aus reinen Arbeitgeberbeiträgen ist bei Zusagen ab 2018 erst unverfallbar, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist.
Muss der neue Arbeitgeber die bAV übernehmen?
Verlangt der Mitarbeiter binnen eines Jahres nach dem Austritt die Übertragung und lief die bAV über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, muss der neue Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage erteilen. Das gilt, solange der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt.
Welche Frist muss ich als Arbeitgeber beim Austritt einhalten?
Bei der Direktversicherung drei Monate. Spätestens dann müssen das Bezugsrecht unwiderruflich und Beitragsrückstände ausgeglichen sein, sonst haftest du für den Teil des Anspruchs, den der Vertrag nicht deckt. Für ein Übertragungsverlangen des Mitarbeiters läuft ein Jahr ab dem Austritt.
Weiterlesen
- bAV-Haftung für Arbeitgeber: Wo du für die Zusage einstehst und wie du die Fallen schließt, für alle acht Haftungsfallen und die Versorgungsordnung.
- bAV-Informationspflicht des Arbeitgebers: Was du erklären musst und was nicht, wenn ein früherer Mitarbeiter Auskunft verlangt.
- Durchführungswege der bAV: Welcher der fünf Wege zu deinem Betrieb passt, weil der Weg bestimmt, was beim Austritt gilt.
Der nächste Schritt
Nimm dir die Austritte der letzten zwölf Monate vor und prüfe für jeden Mitarbeiter mit bAV, ob der Anbieter den Austritt kennt und ein Übertragungsverlangen offen ist. Im Versicherungs-Check zur bAV gehen wir die Verträge ausgeschiedener und aktiver Mitarbeiter mit dir durch, klären mit dem Anbieter Bezugsrecht und Beitragsstand und zeigen, welche kleinen Anwartschaften sich abfinden lassen. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.
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Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe, Mittelstand und betriebliche Altersvorsorge, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Was mit verfallbaren Anwartschaften geschieht und was deine Versorgungsordnung beim Austritt regelt, klärst du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, Abfindung und Übertragung steuerlich mit deinem Steuerberater. Rechtsstand: Oktober 2026.