Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge
Durchführungswege der bAV: Welcher der fünf Wege zu deinem Betrieb passt
Kurz gesagt: Eine bAV kann über fünf Wege laufen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Im Mittelstand ist die Direktversicherung für die Entgeltumwandlung fast immer der Grundweg, weil sie wenig Verwaltung macht und nicht in der Bilanz steht. Unterstützungskasse und Direktzusage kommen dazu, wenn einzelne Personen höhere Beiträge brauchen. Für die zugesagte Leistung stehst du bei jedem Weg selbst ein.
Was sind die Durchführungswege der bAV?
Ein Durchführungsweg ist die rechtliche Form, über die ein Arbeitgeber seine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erfüllt: entweder selbst (Direktzusage) oder über einen externen Versorgungsträger, also Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse. So regelt es § 1 Abs. 1 BetrAVG mit Verweis auf die Versorgungsträger in § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG.
Fachleute sprechen bei der Direktzusage vom unmittelbaren Weg, bei den übrigen vier von mittelbaren Wegen. Für dich als Inhaber zählt vor allem, gegen wen der Mitarbeiter einen Anspruch hat. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds hat der Mitarbeiter einen eigenen Rechtsanspruch gegen den Versorgungsträger. Bei der Unterstützungskasse hat er das nach dem Gesetz nicht, bei der Direktzusage richtet sich sein Anspruch direkt gegen deinen Betrieb. Wie die Wege mit Pflichten, Kosten, Zuschuss und Haftung zusammenhängen, ordnet der Leitfaden zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber.
Grundsätzlich hast du unter den fünf Wegen die freie Wahl, und du darfst sie kombinieren. So beschreibt es das Glossar der aba, des Fachverbands für betriebliche Altersversorgung. Die Wege unterscheiden sich in Finanzierung, Kapitalanlage, Steuer und Sozialabgaben und in der Insolvenzsicherung.
Warum die Wahl des Wegs Chefsache ist
Der Weg legt fest, was in deinem Betrieb an Arbeit, Risiko und Bilanzwirkung hängen bleibt, und zwar für Jahrzehnte. Eine Zusage, die du heute einem 30-jährigen Mitarbeiter gibst, läuft bis zu seiner Rente und oft noch zwanzig Jahre darüber hinaus.
Drei Punkte gelten unabhängig vom Weg. Erstens stehst du nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein Versicherer, eine Kasse oder ein Fonds sie ausführt. Die einzige Ausnahme ist das Sozialpartnermodell per Tarifvertrag, die reine Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG. Zweitens bleibt die Anwartschaft eines Mitarbeiters bei jedem Weg erhalten, wenn er nach dem 21. Geburtstag ausscheidet und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat, bei Entgeltumwandlung sofort (§ 1b Abs. 1 und 5 BetrAVG). Drittens musst du oder der Versorgungsträger dem Mitarbeiter auf Verlangen Auskunft über seine Anwartschaft geben (§ 4a BetrAVG).
Wie unterschiedlich die Wege genutzt werden, zeigen die Deckungsmittel der Privatwirtschaft. Ende 2023 lagen in der bAV insgesamt 727,5 Milliarden Euro, davon 336,1 Milliarden in Direktzusagen, 210,2 Milliarden in Pensionskassen, 81,0 Milliarden in Direktversicherungen, 60,0 Milliarden in Pensionsfonds und 40,2 Milliarden in Unterstützungskassen (aba). Die Zahlen messen Kapital und keine Verträge. Ein Betrieb mit zwanzig Direktversicherungen fällt darin kaum ins Gewicht.
Die fünf Wege im Vergleich
Die Tabelle stellt die Punkte nebeneinander, die für einen Arbeitgeber zählen. Grundlage sind Betriebsrentengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Einkommensteuergesetz und Sozialversicherungsentgeltverordnung.
| Merkmal | Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Direktzusage |
|---|---|---|---|---|---|
| Wer zahlt die Rente? | Lebensversicherer | Pensionskasse | Pensionsfonds | Unterstützungskasse, meist rückgedeckt bei einem Versicherer | Dein Betrieb |
| Eigener Rechtsanspruch des Mitarbeiters gegen den Träger | Ja | Ja | Ja | Nein, Anspruch gegen dich | Anspruch gegen dich |
| Pflichtzuschuss 15 Prozent bei Entgeltumwandlung | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
| Steuerfrei für den Mitarbeiter (2026) | bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 8.112 Euro im Jahr | Keine Grenze nach § 3 Nr. 63 EStG, versteuert wird die spätere Rente | |||
| Frei von Sozialabgaben (2026) | bis 4 Prozent, 4.056 Euro im Jahr | Entgeltumwandlung bis 4 Prozent, 4.056 Euro im Jahr | |||
| Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein | Nur bei widerruflichem Bezugsrecht, Abtretung oder Beleihung | Nur ohne Sicherungsfonds und außerhalb gemeinsamer Einrichtungen der Tarifpartner | Ja | Ja | Ja |
| Wirkung in deiner Bilanz | Laufender Aufwand, kein Betriebsvermögen | Laufender Aufwand | Laufender Aufwand | Abzug begrenzt nach § 4d EStG | Pensionsrückstellung nach § 6a EStG |
| Verwaltung im Betrieb | Gering | Gering | Mittel | Mittel | Hoch |
Die Grenzen für Steuer und Sozialabgaben folgen aus § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV und § 14 Abs. 1 SGB IV. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr (BMAS), 4 Prozent davon sind 4.056 Euro (Deutsche Rentenversicherung). Die Zeile zur Verwaltung ist eine Einschätzung und steht in keinem Gesetz. Wie du die Beiträge je Weg absetzt, steht im Beitrag bAV steuerlich absetzen: Was Arbeitgeber je Durchführungsweg beachten.
Die fünf Wege einzeln
Direktversicherung
Du schließt als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab, und er oder seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Bei Entgeltumwandlung musst du ihm das Bezugsrecht von Anfang an unwiderruflich einräumen (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Lebensversicherer müssen einem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören (§ 221 VAG). Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein fallen nur an, wenn das Bezugsrecht widerruflich ist oder du den Vertrag abgetreten oder beliehen hast (§ 10 BetrAVG).
Die Direktversicherung ist auch der Weg, den das Gesetz als Auffanglösung vorsieht. Bietest du weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, kann der Mitarbeiter für seine Entgeltumwandlung eine Direktversicherung verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Auf die Umwandlung zahlst du den Pflichtzuschuss. Wie du ihn berechnest, steht im Beitrag Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Was die 15-Prozent-Pflicht verlangt und wie du sie richtig abrechnest.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das nur Versorgung wegen Alters, Invalidität oder Todes anbietet und der versicherten Person einen eigenen Anspruch einräumt (§ 232 VAG). Es gibt Kassen einzelner Unternehmen und ganzer Branchen, manche als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner. Für dich ist sie in der Handhabung ähnlich einfach wie eine Direktversicherung.
Ein Punkt unterscheidet sie. Pensionskassen sind von der Pflicht zum Sicherungsfonds ausgenommen (§ 221 VAG). Kürzt eine Kasse ihre Leistungen, stehst du für die Differenz ein. Insolvenzgesichert über den Pensions-Sicherungs-Verein und beitragspflichtig sind nur Kassen, die keinem Sicherungsfonds angehören und keine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner sind (§ 7 Abs. 1 BetrAVG, § 10 BetrAVG). Hast du ältere Pensionskassen-Verträge im Bestand, lohnt ein Blick in die letzten Mitteilungen der Kasse.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und dem Mitarbeiter einen eigenen Anspruch einräumt. Er darf die Leistungen nicht für alle Fälle durch versicherungsförmige Garantien zusagen (§ 236 VAG), legt also freier an als ein Versicherer. Deshalb ist er immer beim Pensions-Sicherungs-Verein beitragspflichtig.
Im Mittelstand spielt der Pensionsfonds vor allem als Ziel für bestehende Zusagen eine Rolle. Überträgst du eine Direktzusage auf einen Pensionsfonds, kannst du die Zahlung auf Antrag über die zehn folgenden Wirtschaftsjahre verteilt als Betriebsausgabe abziehen (§ 4e Abs. 3 EStG). Ob und wie sich das rechnet, klärst du mit deinem Steuerberater.
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Der Mitarbeiter ist trotzdem abgesichert, weil du für die Zusage einstehst. Im Mittelstand ist die rückgedeckte Unterstützungskasse üblich. Dabei schließt die Kasse für jede Zusage eine Rückdeckungsversicherung ab, aus der die Rente später bezahlt wird.
Der Reiz für Arbeitgeber liegt in den Grenzen. Die 8-Prozent-Grenze des § 3 Nr. 63 EStG gilt hier nicht, versteuert wird erst die spätere Rente als Arbeitslohn (§ 19 EStG). Dafür begrenzt § 4d EStG deinen Abzug mit genauen Voraussetzungen. Eine Zuschusspflicht gibt es nicht, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein schon. Für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer ist dieser Weg deshalb oft die Ergänzung zur Direktversicherung.
Direktzusage
Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, verspricht dein Betrieb die Rente selbst und zahlt sie später aus eigenen Mitteln. Steuerlich bildest du eine Pensionsrückstellung, die nur zulässig ist, wenn der Berechtigte einen Rechtsanspruch hat, die Zusage keinen schädlichen Vorbehalt enthält und schriftlich erteilt ist (§ 6a Abs. 1 EStG).
Die Direktzusage bringt die meiste Gestaltungsfreiheit und die längste Bindung. Die Rückstellung steht über Jahrzehnte in deiner Bilanz, du trägst Zins- und Langlebigkeitsrisiko, und der Pensions-Sicherungs-Verein verlangt Beiträge auf Grundlage des Teilwerts der Verpflichtung (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Eine Rückdeckungsversicherung kann die Finanzierung absichern. Im Mittelstand kommt dieser Weg fast nur für den Geschäftsführer oder einzelne Schlüsselpersonen in Frage, und er gehört vor der Zusage auf den Tisch deines Steuerberaters.
Welcher Weg zu welchem Betrieb passt
Die Betriebsgröße allein entscheidet selten. Wichtiger sind drei Fragen: Für wen soll die bAV gelten, wie hoch sollen die Beiträge werden, und wie viel Verwaltung und Bilanzwirkung willst du tragen? Die Tabelle ist als Orientierung gedacht.
| Ausgangslage | Naheliegender Weg | Warum |
|---|---|---|
| Kleiner Betrieb, bis etwa 20 Mitarbeiter, Entgeltumwandlung auf Wunsch | Direktversicherung bei einem festen Anbieter | Kaum Verwaltung, keine Bilanzwirkung, Zuschuss und Grenzen klar geregelt |
| Betrieb mit Tarifbindung | Die Pensionskasse oder Einrichtung, die der Tarifvertrag nennt | Der Tarifvertrag geht vor und regelt oft Zuschuss und Anbieter |
| Wachsender Betrieb, 20 bis 100 Mitarbeiter, Arbeitgeberbeitrag für alle | Direktversicherung als Grundweg, eine Versorgungsordnung für alle | Ein Weg, ein Anbieter, gleiche Regeln, einfache Lohnabrechnung |
| Führungskräfte mit Beiträgen über 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | Rückgedeckte Unterstützungskasse als Ergänzung | Keine 8-Prozent-Grenze, keine Rückstellung, Abzug nach § 4d EStG |
| Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH | Unterstützungskasse oder Direktzusage, mit dem Steuerberater | Hohe Beiträge möglich, steuerliche Voraussetzungen und Wirkung bis in die Nachfolge |
| Betrieb mit alter Direktzusage, die er loswerden möchte | Prüfung einer Übertragung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse | Entlastung der Bilanz, steuerliche Folgen vorher klären |
Ein Beispiel: Ein Hamburger Tischlereibetrieb mit 28 Mitarbeitern führt alle Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung bei einem Anbieter und legt pauschal 15 Prozent dazu. Der Werkstattleiter soll zusätzlich 600 Euro im Monat Arbeitgeberbeitrag bekommen. Das liegt über den 676 Euro, die 2026 im Monat steuerfrei in die Direktversicherung gehen dürfen, sobald seine eigene Umwandlung dazukommt. Für ihn ergänzt der Betrieb eine rückgedeckte Unterstützungskasse, die übrige Belegschaft bleibt beim Grundweg. Die Zahlen sind gerundet und dienen nur der Veranschaulichung.
Für die Versorgung des Inhabers gelten oft eigene Regeln, weil das Betriebsrentengesetz für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel nicht gilt. Der Abschnitt Vorsorge für Geschäftsführer im bAV-Leitfaden ordnet das ein.
In fünf Schritten zum passenden Weg
Für einen Betrieb mit zehn bis fünfzig Mitarbeitern reichen der Ordner mit den bAV-Verträgen, die Lohnabrechnung und ein Termin mit dem Steuerberater.
- Bestand erfassen. Liste alle bestehenden Zusagen im Betrieb auf, mit Mitarbeiter, Durchführungsweg, Anbieter, Beginn und Finanzierung aus Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeitrag.
- Tarifvertrag prüfen. Prüfe, ob ein Tarifvertrag für deinen Betrieb gilt und einen Weg oder eine Versorgungseinrichtung vorgibt. Dann ist der Grundweg schon festgelegt.
- Grundweg für alle wählen. Lege einen Weg und einen Anbieter fest, über den jede Entgeltumwandlung läuft. Im Mittelstand ist das meist die Direktversicherung.
- Zweiten Weg nur bei Bedarf ergänzen. Reichen die Grenzen des Grundwegs für Führungskräfte oder Geschäftsführer nicht aus, prüfst du mit deinem Steuerberater eine rückgedeckte Unterstützungskasse oder eine Direktzusage.
- Festhalten und melden. Schreib Wege, Anbieter und Personenkreis in die Versorgungsordnung und melde insolvenzsicherungspflichtige Zusagen beim Pensions-Sicherungs-Verein.
Wie Lohnarten, Formulare und Versorgungsordnung beim Start einer bAV zusammenkommen, beschreibt der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge einführen: Ein praktischer Ablauf für Arbeitgeber. Was das Betriebsrentenstärkungsgesetz II für die automatische Entgeltumwandlung per Betriebsvereinbarung geändert hat, steht im Beitrag Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was das BRSG II für Arbeitgeber im Mittelstand ändert.
Vier Fehler bei der Wahl des Wegs
- Jeder Mitarbeiter bringt seinen Weg mit. Wer jede Umwandlung über den Anbieter abschließt, den der Mitarbeiter vorschlägt, hat nach zehn Jahren drei Wege und fünf Versicherer im Bestand. Den Weg und den Anbieter bestimmst du, nicht der Mitarbeiter.
- Die Unterstützungskasse für alle. Für die normale Entgeltumwandlung bringt die Unterstützungskasse gegenüber der Direktversicherung meist nur mehr Aufwand, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein und strengere Voraussetzungen für den Abzug. Ihr Platz ist die Ergänzung für einzelne Personen.
- Pensionskasse und Direktzusage nie wieder angeschaut. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen oder ist eine Direktzusage nicht ausfinanziert, landet die Lücke bei dir. Beides fällt oft erst beim Rentenbeginn oder in der Nachfolge auf. Welche Haftungsfallen es außerdem gibt, zeigt der Beitrag bAV-Haftung für Arbeitgeber.
- Die Meldung beim Pensions-Sicherungs-Verein vergessen. Für Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds bist du kraft Gesetzes beitragspflichtig (§ 10 BetrAVG). Die Pflicht besteht, sobald du eine solche Zusage gibst, auch wenn niemand im Betrieb an die Meldung denkt.
Häufige Fragen
Welche fünf Durchführungswege gibt es in der bAV?
Das Betriebsrentengesetz kennt die Direktzusage, bei der der Arbeitgeber selbst zahlt, und vier Wege über einen externen Versorgungsträger: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Bei allen fünf Wegen steht der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die zugesagte Leistung ein.
Welcher Durchführungsweg ist für kleine Betriebe am besten?
Für die Entgeltumwandlung im kleinen Betrieb ist die Direktversicherung meist der einfachste Weg. Der Versicherer führt die Verträge, in der Bilanz bleibt nichts stehen, und bei unwiderruflichem Bezugsrecht fallen keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein an. Gibt ein Tarifvertrag eine Pensionskasse vor, gilt diese.
Kann ich als Arbeitgeber den Durchführungsweg bestimmen?
Ja, mit einer Grenze. Bietest du eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, läuft die Entgeltumwandlung dort. Bietest du keinen dieser Wege an, kann der Mitarbeiter verlangen, dass du für ihn eine Direktversicherung abschließt. Den Anbieter wählst du. Ein Tarifvertrag kann Weg und Einrichtung vorgeben.
Für welche Durchführungswege zahle ich Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein?
Nach § 10 BetrAVG für Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds, für eine Direktversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht oder wenn du sie abgetreten oder beliehen hast, und für eine Pensionskasse, die keinem Sicherungsfonds angehört und keine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner ist.
Kann ich mehrere Durchführungswege kombinieren?
Ja. Die aba, der Fachverband für betriebliche Altersversorgung, weist ausdrücklich darauf hin, dass Kombinationen möglich sind. Üblich im Mittelstand ist die Direktversicherung für alle Mitarbeiter und eine rückgedeckte Unterstützungskasse oder eine Direktzusage für einzelne Führungskräfte oder den Geschäftsführer. Regel und Personenkreis gehören in die Versorgungsordnung.
Der nächste Schritt
Nimm dir den Ordner mit den bAV-Verträgen und schreib zu jedem Vertrag den Durchführungsweg und den Anbieter auf, wie in Schritt 1. Stehen dort mehr als zwei Wege oder mehr als zwei Anbieter, lohnt sich eine Bereinigung. Wie die Wege in das Gesamtbild aus Pflichten, Kosten, Zuschuss und Haftung passen, zeigt der Leitfaden Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber. Im Versicherungs-Check zur bAV gehen wir deine Liste mit dir durch und zeigen dir, welcher Grundweg zu deinem Betrieb passt und wo ein zweiter Weg sinnvoll ist. Richtig abgesichert. Nicht nur irgendwo versichert.
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Andre RungeAllianz Hauptvertretung in Hamburg-Altona, seit 2007. Schwerpunkt Gewerbe, Mittelstand und betriebliche Altersvorsorge, persönlich vor Ort in Hamburg und bundesweit digital.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welcher Weg steuerlich und bilanziell zu deinem Betrieb passt, klärst du mit deinem Steuerberater. Zahlen und Rechtsstand: Stand Oktober 2026.